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Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

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jueki Ma_neva „Schönen Tag, ja sie bleiben auch bei strahlenden Sonnenschein, die großen...“
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Tja, Manfred - nun frage ich noch einmal:
Warum sollte man da seitens der Regierung etwas ändern?
Ist doch alles Bestens. Wir genießen die Freiheit, wie ich grade lernte, alles frei schreiben zu dürfen, was uns mißfällt.
Ist doch auch etwas! Wozu bedarf es da Änderungen?
Uns geht es doch gut!
Wie Du schon richtig schreibst - warum haben wir den falschen Weg gewählt?
Wir selber dran Schuld!

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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