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Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

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violetta7388 jueki „ Wieso sollte sie das wollen? Der Industrie und den Politikern gehts doch...“
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Hallo Forum,

je mehr ich mich mit diesem Thema befasse, je größer wird meine Wut auf die Politiker.

Bis 12/2oo6 wurden für HartzIV-Empfänger bei einem Arbeitsentgelt von mtl. rund 400 € Rentenanteile abgeführt, die zu einer Rentensteigerung von 4,31 € mtl. führten.

Ab 01/2007 betrug die Arbeitsentgeltgrenze nur noch rund 155 € mtl, die eine mtl. Rentensteigerung von 1,67 € ergaben.

Ab 01/2011 wird nichts mehr an die Rentenvers. abgeführt. Rentensteigerung 0,00 € im Monat.

So etwas heisst dann im Politikerchargon "Rentenanpassung".
Zur Erinnerung! HartzIV wurde insbesondere eingeführt und den Fall in die Sozialversicherung zu verhindern. Genau das Gegeteil ist mittlerweile der Fall.


MfG.
violetta

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