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Abmahnung Nümann + Lang

gordens / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe von Nümann + Lang eine Abmahnung von Unerlaubter Verwertung urheberrechlich geschützter Tonaufnahmen erhalten.
Nun soll ich einen Betrag von 450 Euro zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Die Künstlergruppe ist Culcha Candela ( Monsta )
Bis heute kannte ich weder noch den Künstler noch das Lied !

Was ich nun bisher im Internet finden konnte war das es von dem Anwalt viele Abmahnungen verschickt werden und das er mit evidenzia zusammen arbeitet. Wobei das Programm von evidenzia nicht einmal mit rechtens zu geht.

Durch ein Video hatte ich von einen Anwalt gehört der eine Hotllein hat, ich hatte mich an die gewendet und schon hatte ich eine Anwältin die mir gleich sagte, das sie mich Vertreten will und dazu noch gesagt hätte das sie mir ein Rechtspacket in Wert von 500 Euro verkaufen will um mich zu Vertreten. Ihre Aussage war, das es sein könnte das ich noch weiter solcher Briefe erhalte. Ihre Meinung war dazu das sie den Betrag auf die häfte für Nümann + Lang reduziert werden soll und das eine abgewandlelte Unterlassungserklärung zu den geschickt werden muß.

Mir kommt das alles etwas sehr komisch vor da sie eher den Eindruck erweckte das Sie auch nur Provit machen will.
Jetzt weiß ich auch nicht wirklich was ich machen soll da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Die Firma Evidenzia scheint auch nicht seriös zu sein wie ich aus einigen Videos gesehen habe, sowie auch Nümann + Lang.

Es gibt doch Datenschutz ? Wobei ich mich so ziehmlich Hintergangen fühle, da das Größenverhältnis zu wirklichen Verbrechen sehr übertrieben ist. Sicher hatte ich auch eine WLAN Schutz, aber zu huntert prozent ist das ja auch nicht gesichert vor Angriffen von außen

Vieleicht hat jemand Erfahrungen und weiß was man machen kann ?
Nicht reagieren ?
Anwalt ?
Oder woher haben die meine Adresse?
Wie kann ich das gegenteil Beweisen ?
Ich danke für jede Antwort

Olaf19 out-freyn „ Nicht nur das - es gab ja auch definitiv schon das Problem, dass eine Datei nur...“
Optionen
Hier kann man natürlich den technischen Dienstleister bei den Eiern packen, denn der hat ja eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er sich davon überzeugt hat, dass der heruntergeladene Film auch tatsächlich der abgemahnte ist.

Gut, aber diese EV enthält doch bestimmt so "Freizeichnungsklauseln" wie etwa "nach bestem Wissen und Gewissen"...? Nebenbei, mir kommt es eh wie ein Unding vor, dass man dem ISP solche Mehrarbeit aufbrummt. Der stellt doch lediglich die Infrastruktur bereit. Ein Postbote muss auch keine EVs bezüglich der Inhalte irgendwelcher Postkarten abgeben, die er zugestellt hat.

Schade, dass es keinen Rechtsgrundsatz gibt, der da lautet "Im Zweifel für den Beklagten"!

CU
Olaf