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Abmahnung Nümann + Lang

gordens / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe von Nümann + Lang eine Abmahnung von Unerlaubter Verwertung urheberrechlich geschützter Tonaufnahmen erhalten.
Nun soll ich einen Betrag von 450 Euro zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Die Künstlergruppe ist Culcha Candela ( Monsta )
Bis heute kannte ich weder noch den Künstler noch das Lied !

Was ich nun bisher im Internet finden konnte war das es von dem Anwalt viele Abmahnungen verschickt werden und das er mit evidenzia zusammen arbeitet. Wobei das Programm von evidenzia nicht einmal mit rechtens zu geht.

Durch ein Video hatte ich von einen Anwalt gehört der eine Hotllein hat, ich hatte mich an die gewendet und schon hatte ich eine Anwältin die mir gleich sagte, das sie mich Vertreten will und dazu noch gesagt hätte das sie mir ein Rechtspacket in Wert von 500 Euro verkaufen will um mich zu Vertreten. Ihre Aussage war, das es sein könnte das ich noch weiter solcher Briefe erhalte. Ihre Meinung war dazu das sie den Betrag auf die häfte für Nümann + Lang reduziert werden soll und das eine abgewandlelte Unterlassungserklärung zu den geschickt werden muß.

Mir kommt das alles etwas sehr komisch vor da sie eher den Eindruck erweckte das Sie auch nur Provit machen will.
Jetzt weiß ich auch nicht wirklich was ich machen soll da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Die Firma Evidenzia scheint auch nicht seriös zu sein wie ich aus einigen Videos gesehen habe, sowie auch Nümann + Lang.

Es gibt doch Datenschutz ? Wobei ich mich so ziehmlich Hintergangen fühle, da das Größenverhältnis zu wirklichen Verbrechen sehr übertrieben ist. Sicher hatte ich auch eine WLAN Schutz, aber zu huntert prozent ist das ja auch nicht gesichert vor Angriffen von außen

Vieleicht hat jemand Erfahrungen und weiß was man machen kann ?
Nicht reagieren ?
Anwalt ?
Oder woher haben die meine Adresse?
Wie kann ich das gegenteil Beweisen ?
Ich danke für jede Antwort

Olaf19 out-freyn „Vermutlich war das Lied Teil einer Compilation, also eines Samplers z.B....“
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Vermutlich war das Lied Teil einer Compilation, also eines Samplers (z.B. Bravo-Hits o.ä.).

Ob das so war, könnte man aber doch nur dann feststellen, wenn der Beschuldigte den kompletten Sampler heruntergeladen hätte? Andernfalls könnte der fragliche Musiktitel auch von einer Maxi-Single stammen. Dann wäre das Ausmaß bedeutend geringer.

Möglichst umgehend eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben - ansonsten riskierst Du eine weitaus teurere einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage. Hierbei wirst Du als Beschuldigter vom Gericht nicht gehört, kannst also keine Argumente zu Deiner Verteidigung vortragen!

Dass unser Rechtssystem so etwas zulässt - ein Beschuldigter wird gar nicht erst vorgeladen, bekommt also keine Gelegenheit, seinen Standpunkt darzulegen - finde ich mehr als erstaunlich.

Zwei Verständnisfragen: Warum muss der Beschuldigte die Kosten einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage tragen, wenn seine Schuld zu diesem Zeitpunkt gar nicht erwiesen ist? Wenn ich einen Anwalt beauftragte, eine EV zu erwirken, könnte ich das schließlich auch schön selbst bezahlen.

Und wegen der Unterlassungserklärung: Ist das nicht fast so "gut" wie ein Schuldeingeständnis? Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit? Selbst wenn ich etwas nicht getan hätte und auch nicht vorhabe es jemals zu tun - mich einem anderen gegenüber eben dazu zu verpflichten, wäre mir nicht angenehm. Das würde ich wenn irgend machbar vermeiden wollen.

CU
Olaf