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Man darf gespannt sein....

luttyy / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 14. Oktober 2010 streitet sich der Heise-Verlag mit großen Unternehmen der Musikindustrie vor dem Bundesgerichtshof.

Grund des Streits; Heise hatte im Zuge einer Berichterstattung einen Link zu Slysoft gesetzt.

2008 hatte deshalb das Oberlandesgericht München eine Mitstörerhaftung und Mittäterschaft Heise zugesprochen. Von einer vorsätzlichen Unterstützung der Rechtsverletzung war in der Urteilsbegründung die Rede.

Heise sieht das ganz anders, da diese Information für Jedermann frei zugänglich wäre und ist vor den Bundesgerichtshof deswegen gezogen...

Quelle:

c/t Ausgabe 22 vom 11.10.2010 Seite 44

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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andy11 luttyy „Man darf gespannt sein....“
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Hier wird der Name genannt, auch wenn es kein Link ist. Niemanden hier muss ich das erklähren, schon garnicht wie man
die sechs Buchstaben in die G-Suchzeile bringt. Alle die der Meinung sind sowas zu benötigen brauchen weder uns hier
noch Heise oder Chip und schon garkeinen Bundesgerichtshof. Für Musik braucht man nun wirklich nix von Slysoft, oder.
http://www.chip.de/downloads/Virtual-CloneDrive_13012545.html
Wieder so ein sinnloses Affentheater das nur unnütz Geld verschlingt. Die Musikindustrie scheint es ja zu haben. Gruß Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
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