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Man darf gespannt sein....

luttyy / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 14. Oktober 2010 streitet sich der Heise-Verlag mit großen Unternehmen der Musikindustrie vor dem Bundesgerichtshof.

Grund des Streits; Heise hatte im Zuge einer Berichterstattung einen Link zu Slysoft gesetzt.

2008 hatte deshalb das Oberlandesgericht München eine Mitstörerhaftung und Mittäterschaft Heise zugesprochen. Von einer vorsätzlichen Unterstützung der Rechtsverletzung war in der Urteilsbegründung die Rede.

Heise sieht das ganz anders, da diese Information für Jedermann frei zugänglich wäre und ist vor den Bundesgerichtshof deswegen gezogen...

Quelle:

c/t Ausgabe 22 vom 11.10.2010 Seite 44

Gruß
luttyy

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Conqueror luttyy „Man darf gespannt sein....“
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Ja dann könnte der Verlag der PCGO auch dran sein...........
Ich wunderte mich sowieso schon immer, man darf den Namen Slysoft beim Namen nennen, aber man darf keinen Link setzen. Ich meine wie blöd kann man nur sein ?
Gehen die Rechtsanwälte und Richter noch davon, auss dass keiner einer Suchmaschine anwerfen kann ?
Ich bin auch gespannt was dabei rauskommt.

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