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Man darf gespannt sein....

luttyy / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 14. Oktober 2010 streitet sich der Heise-Verlag mit großen Unternehmen der Musikindustrie vor dem Bundesgerichtshof.

Grund des Streits; Heise hatte im Zuge einer Berichterstattung einen Link zu Slysoft gesetzt.

2008 hatte deshalb das Oberlandesgericht München eine Mitstörerhaftung und Mittäterschaft Heise zugesprochen. Von einer vorsätzlichen Unterstützung der Rechtsverletzung war in der Urteilsbegründung die Rede.

Heise sieht das ganz anders, da diese Information für Jedermann frei zugänglich wäre und ist vor den Bundesgerichtshof deswegen gezogen...

Quelle:

c/t Ausgabe 22 vom 11.10.2010 Seite 44

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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PeterLustich luttyy „Man darf gespannt sein....“
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Wenn man nix mehr sagen & verlinken darf, gehts zu wie in amerikanischen Talkshows: Er hat sie PIEP! und sein Kumpel der sowieso immer PIEP! und seine Schlampe die PIEP! ...
Kennen wir von dem Wort "Explorer" ( - ich habs gesagt, und nehme die 3 Jahre Haft auf mich ) und der Gravenreuth ( http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth ) sich freut.

Den Herr Baron Gravenreuth
Hats nicht gereut
Auch wenn ihm dafür Haft bleut
Hat er doch meine Beut

( muss noch geschliffen werden )

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