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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
Oliver1967 trilliput „Absolut richtig, der Vorschlag. Ich würde auch Fotos vom Monitor inkl. der...“
Optionen

In meiner letzten Mail an Wortmann hatte ich u.a. nach den Gründen gefragt, warum das Gerät als gebraucht abgegeben wurde. Antwort:


"Sehr geehrter Herr Jagnow,

was dazu geführt hat, dass wir das Gerät als gebraucht verkauft haben,
kann ich leider nicht mehr feststellen.

Ein Gebrauchtgerät kann, wenn der Zustand es zulässt, durchaus als ein
neuwertiges Gerät verkauft werden, wenn der Händler die Pflichtungen
aus der Garantie übernimmt."


Damit bin ich aber irgendwie gar nicht einverstanden. Ein Gerät ist entweder neu oder gebraucht, aber so ein Gemauschel ist Beschiß. Anscheinend sind beide Firmen (wenn nicht sogar die gesamte Branche) hier in krumme Abläufe verwickelt. Ich hatte auch ausdrücklich nach einem Rat gefragt, ob und wie ich gegen den Online-Shop vorgehen soll. Dazu schreibt man bei Wortmann gar nix.
Anscheinend sind die gar nicht daran interessiert, daß hier etwas passiert.

Zumindest habe ich jetzt Sicherheit, was die Garantie angeht. Hätte ich ein fabrikneues Gerät bekommen (was ich ja bezahlt habe), hätte ich die dreijährige Wortmann-Garantie. Da das entfällt, muß der Online-Shop für diese drei Jahre geradestehen. Also kriegen die die Kiste zurück oder sollen mir einen Neuen schicken.
Anscheinend gibt es da wieder ein Schlupfloch, das denen erlaubt, Gebrauchtware als "neu" zu verkaufen, wenn sie die Garantie übernehmen. Hier gilt wieder mit Ausrufezeichen, was ich weiter oben über Verbraucherschutz/Bürgerrechte gesagt habe.

Gruß,
Oliver