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News: Seit 30 Jahren diskutiert

Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein heute beschlossener Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich besseren Datenschutz für Arbeitnehmer bringen. Diskutiert wurden Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Bespitzelung von Email und Telefonaten.

Auch ging es drum, wie weit ein Arbeitgeber über Job-Bewerber im Internet recherchieren darf um "Jugendsünden" und private Dinge auszukundschaften. Ein klares Nein soll es bei der Videoüberwachung von Räumlichkeiten geben, die von Arbeitnehmern privat genutzt werden - beispielsweise Duschen und Toiletten. Heimliche Kameraüberwachung soll grundsätzlich verboten werden.

Die Erlaubnis zum Kontrollieren von Emails und Telefonate soll eingeschränkt werden. Arg schwammig ist die Idee, wie Personalchefs bei Internetrecherchen über Bewerber eingeschränkt werden sollen. Angedacht wird beispielsweise, das Rumstöbern in sozialen Netzen, in den Profilen der Bewerber, zu verbieten.

Der Gesetzesentwurf wird von Arbeitgeberverbänden grundsätzlich angenommen, allerdings auch kritisiert. Nachbesserung fordert unter anderem der BITKOM in einer Mitteilung. Man sieht zwar ein, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bespitzelt werden dürfen. Ausnahmeregelungen soll es allerdings für Einzelfälle geben, damit Unternehmen gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.

Zudem kritisiert der BITKOM, dass im Gesetzesentwurf noch eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbänden gibt. Für Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen wird hier Klarheit gefordert.

Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer ist zuversichtlich, dass durch die geplante Regelung im Bundesdatenschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht. Bei Streitfällen urteilten Gerichte bisher oft recht uneinheitlich.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Scharr, ist mit dem jetzigen Gesetzesentwurf laut seiner Mitteilung recht zufrieden. Seine Kritik am zunächst vorgelegten Referentenentwurf sei in vielen Punkten aufgegriffen und der Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert worden.

Am Rande weist Scharr noch darauf hin, dass die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz bereits seit 30 Jahren diskutiert wurde - ohne dass es dabei bislang einen durchschlagenden Erfolg gab.

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terref violetta7388 „Moin Olaf19, vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer! Und zum Thema...“
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vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert.

Das Internet ist natürlich ein willkommenes Hilfsmittel für die Arbeitgeber .

Aber ich erinnere daran, dass es neben dem Internet auch nach wie vor noch das altbewährte Telefon gibt.

Die telefonische Zusammenarbeit zwischen neuem Arbeitgeber und früheren Arbeitgeber funktioniert nach wie vor bestens, - da können noch so viel Datenschutzgesetze eingeführt werden, - die (wie auch Olaf meint), letzthin gar nicht kontrolliertbar sind.

Und auch der eigentlich antiquierte Code in papiernen Arbeitszeugnissen hat ja auch im Internet-Zeitalter seine Funktion nicht verloren, insbesondere nicht für die älteren Arbeitssuchenden.

Apropos Telefon

Bei Ausgrabungen in Babylon hat man Draht gefunden. Die Archäologen nehmen an, dass die alten Babylonier (natürlich auch die jungen) bereits die Telegraphie kannten.
Bei Ausgrabungen in Ninive hat man keinen Draht gefunden. Die Archäologen nehmen an, dass die Niniviten bereits die drahtlose Telegraphie kannten.


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