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News: Seit 30 Jahren diskutiert

Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein heute beschlossener Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich besseren Datenschutz für Arbeitnehmer bringen. Diskutiert wurden Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Bespitzelung von Email und Telefonaten.

Auch ging es drum, wie weit ein Arbeitgeber über Job-Bewerber im Internet recherchieren darf um "Jugendsünden" und private Dinge auszukundschaften. Ein klares Nein soll es bei der Videoüberwachung von Räumlichkeiten geben, die von Arbeitnehmern privat genutzt werden - beispielsweise Duschen und Toiletten. Heimliche Kameraüberwachung soll grundsätzlich verboten werden.

Die Erlaubnis zum Kontrollieren von Emails und Telefonate soll eingeschränkt werden. Arg schwammig ist die Idee, wie Personalchefs bei Internetrecherchen über Bewerber eingeschränkt werden sollen. Angedacht wird beispielsweise, das Rumstöbern in sozialen Netzen, in den Profilen der Bewerber, zu verbieten.

Der Gesetzesentwurf wird von Arbeitgeberverbänden grundsätzlich angenommen, allerdings auch kritisiert. Nachbesserung fordert unter anderem der BITKOM in einer Mitteilung. Man sieht zwar ein, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bespitzelt werden dürfen. Ausnahmeregelungen soll es allerdings für Einzelfälle geben, damit Unternehmen gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.

Zudem kritisiert der BITKOM, dass im Gesetzesentwurf noch eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbänden gibt. Für Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen wird hier Klarheit gefordert.

Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer ist zuversichtlich, dass durch die geplante Regelung im Bundesdatenschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht. Bei Streitfällen urteilten Gerichte bisher oft recht uneinheitlich.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Scharr, ist mit dem jetzigen Gesetzesentwurf laut seiner Mitteilung recht zufrieden. Seine Kritik am zunächst vorgelegten Referentenentwurf sei in vielen Punkten aufgegriffen und der Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert worden.

Am Rande weist Scharr noch darauf hin, dass die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz bereits seit 30 Jahren diskutiert wurde - ohne dass es dabei bislang einen durchschlagenden Erfolg gab.

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taste1984 Michael Nickles „Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern“
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wenn ich das richtig verstehe ist das überwachen von toiletten und duschen im mom noch erlaub
oder wie ? das glaub ich aber nicht oder ?
und warum lesen arbeitnehmer ihre emails und telefonieren privat was ist das ?

naja typisch datenschutz sowas gibt es in deutschland doch nicht nur den beauftragten
eine sinnlose stelle


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