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News: Seit 30 Jahren diskutiert

Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern

Michael Nickles / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein heute beschlossener Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich besseren Datenschutz für Arbeitnehmer bringen. Diskutiert wurden Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Bespitzelung von Email und Telefonaten.

Auch ging es drum, wie weit ein Arbeitgeber über Job-Bewerber im Internet recherchieren darf um "Jugendsünden" und private Dinge auszukundschaften. Ein klares Nein soll es bei der Videoüberwachung von Räumlichkeiten geben, die von Arbeitnehmern privat genutzt werden - beispielsweise Duschen und Toiletten. Heimliche Kameraüberwachung soll grundsätzlich verboten werden.

Die Erlaubnis zum Kontrollieren von Emails und Telefonate soll eingeschränkt werden. Arg schwammig ist die Idee, wie Personalchefs bei Internetrecherchen über Bewerber eingeschränkt werden sollen. Angedacht wird beispielsweise, das Rumstöbern in sozialen Netzen, in den Profilen der Bewerber, zu verbieten.

Der Gesetzesentwurf wird von Arbeitgeberverbänden grundsätzlich angenommen, allerdings auch kritisiert. Nachbesserung fordert unter anderem der BITKOM in einer Mitteilung. Man sieht zwar ein, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bespitzelt werden dürfen. Ausnahmeregelungen soll es allerdings für Einzelfälle geben, damit Unternehmen gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.

Zudem kritisiert der BITKOM, dass im Gesetzesentwurf noch eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbänden gibt. Für Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen wird hier Klarheit gefordert.

Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer ist zuversichtlich, dass durch die geplante Regelung im Bundesdatenschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht. Bei Streitfällen urteilten Gerichte bisher oft recht uneinheitlich.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Scharr, ist mit dem jetzigen Gesetzesentwurf laut seiner Mitteilung recht zufrieden. Seine Kritik am zunächst vorgelegten Referentenentwurf sei in vielen Punkten aufgegriffen und der Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert worden.

Am Rande weist Scharr noch darauf hin, dass die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz bereits seit 30 Jahren diskutiert wurde - ohne dass es dabei bislang einen durchschlagenden Erfolg gab.

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violetta7388 Michael Nickles „Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern“
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Hallo Forum,

ist das nicht toll.

Der Datenschutz für Arbeitnehmer soll verbessert werden! Im Umkehrschluß bedeutet das doch entgegen aller poltischen Beteuerungen, daß der Datenschutz bisher schlecht oder nicht vorhanden oder nicht durchsetzbar war!

Leider sitzen in den politischen Gremien immer mehr Politiker, die vom gesamten IT-Bereich keine Ahnung haben und erst recht nicht vom Datenschutz. Der Einfluß der Industrie ist auch hier überall spürbar. Das die Lesegeräte für die neuen Personalausweise beispielsweise nichts taugen sollen ist nun hinreichend gekannt. 1 Million Stück werden aber trotzdem ausgeliefert, obwohl es weit aus bessere Systeme gibt. Warum nur?

Anstatt den Datenschutz nur für Arbeitnehmer zu verbessern, sollten gegen den unberechtigten Datenmissbrauch höhere Strafen eingeführt und auch durchgesetzt werden. Und zwar in allen Fällen. Nur was richtig weh tut zeigt auch Wirkung. In Italien beispielweise, kann in schweren Fällen das gesamte Firmen.- wie auch Privatvermögen beschlagnahmt werden. Und das "hilft" nachhaltig.

MfG.
violetta



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Olaf19 Michael Nickles „Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern“
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Die Grundtendenz einer solchen Meldung ist natürlich erst einmal positiv, auch wenn zunächst abzuwarten bleibt, wie viel davon wirklich umgesetzt wird und wie viel als heiße Luft verpuffen wird.

Beim Thema Video- und heimliche Kameraüberwachung staune ich grad Bauklötze. Ich dachte, das war immer schon verboten?? Das soll jetzt eine Neuigkeit sein...! *kopfkratz*

Und wie will man einem Personaler nachweisen, dass er mich deswegen abgelehnt hat, weil er bei der Prüfung meiner Bewerbungsunterlagen in sozialen Netzwerken nach mir gestöbert hat? Er wird mir genau das ja wohl kaum als Begründung für seine Ablehnung mitgeben.

Genauer gesagt: Er darf mir genau *gar keinen* Ablehnungsgrund nennen, dafür haben wir ja seit August 2006 dieses (Scheiß-)Antidiskriminierungsgesetz.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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violetta7388 Olaf19 „Die Grundtendenz einer solchen Meldung ist natürlich erst einmal positiv, auch...“
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Moin Olaf19,

vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer!

Und zum Thema Videoüberwachung sage ich nur Lidl, Telekom, Bundesbahn usw..

MfG.
violetta

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Olaf19 violetta7388 „Moin Olaf19, vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer! Und zum Thema...“
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vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer!

Mmh, ich habe kürzlich eine Erhebung gelesen, nach der ein nicht geringer Teil der Personaler diese Recherchen angeblich nicht anstellt.

Wie auch immer - selbst wenn es alle machen, du kannst es keinem nachweisen. Es werden rein statistisch sowieso 99,5% aller Bewerber abgelehnt - z.B. wenn sich 200 Leute auf 1 Stelle bewerben - da ist es eh müßig nach einer Begründung zu fragen. Und wenn, muss es keiner zugeben, wo er sich seine Ablehnungsgründe zusammengesurft hat.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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terref violetta7388 „Moin Olaf19, vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer! Und zum Thema...“
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vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert.

Das Internet ist natürlich ein willkommenes Hilfsmittel für die Arbeitgeber .

Aber ich erinnere daran, dass es neben dem Internet auch nach wie vor noch das altbewährte Telefon gibt.

Die telefonische Zusammenarbeit zwischen neuem Arbeitgeber und früheren Arbeitgeber funktioniert nach wie vor bestens, - da können noch so viel Datenschutzgesetze eingeführt werden, - die (wie auch Olaf meint), letzthin gar nicht kontrolliertbar sind.

Und auch der eigentlich antiquierte Code in papiernen Arbeitszeugnissen hat ja auch im Internet-Zeitalter seine Funktion nicht verloren, insbesondere nicht für die älteren Arbeitssuchenden.

Apropos Telefon

Bei Ausgrabungen in Babylon hat man Draht gefunden. Die Archäologen nehmen an, dass die alten Babylonier (natürlich auch die jungen) bereits die Telegraphie kannten.
Bei Ausgrabungen in Ninive hat man keinen Draht gefunden. Die Archäologen nehmen an, dass die Niniviten bereits die drahtlose Telegraphie kannten.


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violetta7388 terref „ Das Internet ist natürlich ein willkommenes Hilfsmittel für die Arbeitgeber ....“
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Hallo terref,

stimmt, alles wird recherchiert".

Dazu gehören nicht nur das Internet, sondern auch Telefonate mit früheren AG, persönliche Kontakt, Arbeitszeugnisse usw., eben alles was man sich so vorstellen kann.

Hinsichtlich der babylonischen Ausgrabungen meine ich gehört zu haben, daß es ein Stückchen Lichtleiter war.

MfG.
violetta

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taste1984 Michael Nickles „Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern“
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wenn ich das richtig verstehe ist das überwachen von toiletten und duschen im mom noch erlaub
oder wie ? das glaub ich aber nicht oder ?
und warum lesen arbeitnehmer ihre emails und telefonieren privat was ist das ?

naja typisch datenschutz sowas gibt es in deutschland doch nicht nur den beauftragten
eine sinnlose stelle


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violetta7388 taste1984 „wenn ich das richtig verstehe ist das überwachen von toiletten und duschen im...“
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Hallo taste1984,

war und ist schon immer verboten.

MfG.
violetta

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Mike9 Michael Nickles „Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern“
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Ein ... Gesetzesentwurf ... wird voraussichtlich besseren Datenschutz für Arbeitnehmer bringen.
Klar. Dazu fällt mir nur eins ein: ELENA.

MfG
Mike

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