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News: Seit 30 Jahren diskutiert

Bundesregierung will Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein heute beschlossener Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich besseren Datenschutz für Arbeitnehmer bringen. Diskutiert wurden Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Bespitzelung von Email und Telefonaten.

Auch ging es drum, wie weit ein Arbeitgeber über Job-Bewerber im Internet recherchieren darf um "Jugendsünden" und private Dinge auszukundschaften. Ein klares Nein soll es bei der Videoüberwachung von Räumlichkeiten geben, die von Arbeitnehmern privat genutzt werden - beispielsweise Duschen und Toiletten. Heimliche Kameraüberwachung soll grundsätzlich verboten werden.

Die Erlaubnis zum Kontrollieren von Emails und Telefonate soll eingeschränkt werden. Arg schwammig ist die Idee, wie Personalchefs bei Internetrecherchen über Bewerber eingeschränkt werden sollen. Angedacht wird beispielsweise, das Rumstöbern in sozialen Netzen, in den Profilen der Bewerber, zu verbieten.

Der Gesetzesentwurf wird von Arbeitgeberverbänden grundsätzlich angenommen, allerdings auch kritisiert. Nachbesserung fordert unter anderem der BITKOM in einer Mitteilung. Man sieht zwar ein, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bespitzelt werden dürfen. Ausnahmeregelungen soll es allerdings für Einzelfälle geben, damit Unternehmen gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.

Zudem kritisiert der BITKOM, dass im Gesetzesentwurf noch eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbänden gibt. Für Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen wird hier Klarheit gefordert.

Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer ist zuversichtlich, dass durch die geplante Regelung im Bundesdatenschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht. Bei Streitfällen urteilten Gerichte bisher oft recht uneinheitlich.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Scharr, ist mit dem jetzigen Gesetzesentwurf laut seiner Mitteilung recht zufrieden. Seine Kritik am zunächst vorgelegten Referentenentwurf sei in vielen Punkten aufgegriffen und der Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert worden.

Am Rande weist Scharr noch darauf hin, dass die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz bereits seit 30 Jahren diskutiert wurde - ohne dass es dabei bislang einen durchschlagenden Erfolg gab.

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Olaf19 violetta7388 „Moin Olaf19, vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer! Und zum Thema...“
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vor jedem P-Gespräch wird alles recherchiert. Immer!

Mmh, ich habe kürzlich eine Erhebung gelesen, nach der ein nicht geringer Teil der Personaler diese Recherchen angeblich nicht anstellt.

Wie auch immer - selbst wenn es alle machen, du kannst es keinem nachweisen. Es werden rein statistisch sowieso 99,5% aller Bewerber abgelehnt - z.B. wenn sich 200 Leute auf 1 Stelle bewerben - da ist es eh müßig nach einer Begründung zu fragen. Und wenn, muss es keiner zugeben, wo er sich seine Ablehnungsgründe zusammengesurft hat.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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