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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

Heuchelei pur. Olaf19
... dito ... - ThaQuanwyn
Alibaba out-freyn „ Gibst Du als privater Verkäufer von Gebrauchtgeräten jeweils ein volles Jahr...“
Optionen

@out-freyn: Nein, out-freyn, gebe ich nicht. Aber ich tu auch nicht so (scheinheilig), als könne ich das, dürfe aber nicht, weil irgendjemand/etwas es mir unmöglich macht. DAS, so hatte ich geschrieben, würde mich so anstinken.

Diese Pflicht ("Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben") wurde ja hier auch schon mehrfach erwähnt. Das ist ja durchaus richtig so, nur hängts dann an der Beweispflicht, und der sog. "Streitwert" ist ja auch nicht unerheblich. Beides machts rechtlich fast unmöglich, sich sein Geld zurückzuholen, wenn man wieder mal als Entsorgungsstätte missbraucht worden ist. Und die Dreistigkeit mancher Zeitgenossen machts kaum noch möglich, ein Problem erstmal im ruhigen Gespräch zu klären. Wie soll man gegen "F.. Dich, Du Pis... !" oder "Ick haach Dir uff de Fresse !" in Ruhe argumentieren; und Klage wegen eines def. 15€-Boards...

Seit dieser Gesetzes-Novelle 2002 (die durchaus viel Gutes mitgebracht hat) kaufe ich kaum noch was bei eBay & Co. Mir ist der Missbrauch dort zu arg geworden.

Grüsse

Alibaba