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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

Heuchelei pur. Olaf19
Olaf19 gerhard38 „ Warum sollte Ebay etwas gemeinnützig machen? Das ist ein Unternehmen, das...“
Optionen
Geh zu einem Flohmarkt, inseriere in einer Tageszeitung. Niemand muss bei Ebay teilnehmen.

Das ist etwa so, als wenn du jemandem, der gerade sein Auto zu Schrott gefahren hat, sagen würdest "was soll's, dann gehste halt zu Fuß".

Diese Aufzählung von praxisuntauglichen Pseudo-Alternativen wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung (da du nicht der erste bist, der mir ernsthaft solche "Alternativen" empfiehlt) nicht besser.

Wegen fünf oder sechs CDs werde ich mich bestimmt nicht an einem verregneten Sonntag mit einem Tapeziertisch auf die Straße stellen. Tageszeitungen sind vielleicht für alte Möbel interessant, die man auf lokaler oder max. regionaler Ebene an Selbstabholer verkauft, nicht aber für die Dinge, die mich interessieren.

Nein, ebay hat weite Teile des Gebrauchtmarkts erfolgreich plattgemacht. Dass *niemand* auf ebay angewiesen ist, ist ein Pauschalurteil, was ich so nicht stehenlassen kann.

Letztlich muss ich aber sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht - ich bin ja nicht völlig unzufrieden mit dieser Plattform. Zwei-, dreimal habe ich mich im Laufe der Jahre über etwas geärgert, im Allgemeinen läuft es aber ganz gut.

Der Aufhänger dieses Threads war ja eher das etwas befremdliche Urteil aus England und die Bewertung von Scheingeboten.

CU
Olaf
... dito ... - ThaQuanwyn