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News: Zwei Konten, gleiche Kontaktdaten

Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.

Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.

Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.

Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.

Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.

Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.

Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.

Heuchelei pur. Olaf19
nettineu Michael Nickles „Ebay-Preistreiber nur haarscharf am Knast vorbei“
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Die Strafe ist völliger Blödsin, auch das ebay Millionenbeträge dafür ausgäbe, Selbstbieter ausfindig zu machen.

1. ebay verdient an höheren Bietpreisen mit höheren Provisionen (ja warum denn auch nicht?)
2. ebay kassiert an "überbotenen" Auktionen glatt zweimal, denn ein nicht verkaufte Ware wird erneut eingetellt
3. ebay darf in kann keine Anklage wegen gleicher IP-add machen, denn es ist wie es ist, selbst einer Ehe gibt es 2 volljährige einzeln voll geschäftsfähige Personen. Und wenn die sich nicht einig sind, so ist es durchaus denkbar, das der "Partner" das Verkaufsgut behalten möchte, also unter gleicher IP mit anderem Konto mitbietet.
4. ebay hat auch nichts gegen volljährige weitere Familienmitglieder mit eigenem Konto (und immer noch gleicher IP), mitbieten erwünscht und erlaubt!
5. ebay hat auch nichts gegen weiter Bekannte und Freunde, die mitbieten, je höher der Preis, desto besser.

Wie es in GB zu dem Urteil gekommen ist, bedarf weiterer Recherche. Alles Andere ist Spekulation.

... dito ... - ThaQuanwyn