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News: Wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof

Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Private WLANs sind im Fall von Urheberrechtsverletzungen im Internet schon längst ein Problem. Ist ein WLAN nicht abgesichert, besteht die Chance sich damit rauszureden, dass ein Unbekannter die offene Verbindung verwendet hat.

In wie weit ein WLAN-Betreiber verantwortlich gemacht werden kann, war bislang nicht geklärt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges - und recht spannendes - Urteil gefällt: WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden.

Vorausgegangen war die Klage eines Musik-Rechteinhabers, der einen "Tauschbörsen-Teilnehmer" ausfindig machen lies, der ein Musikstück von ihm transportiert hat. Der Beklagte WLAN-Betreiber war im entsprechenden Zeitraum angeblich im Urlaub, hatte sein WLAN aber nicht ausgeschaltet. Das Gericht verurteilte ihn als Störer und stimmte der Unterlassungsklage zu, auch muss er die Abmahnkosten tragen.

Als Täter wurde er allerdings nicht belangt und muss deshalb keinen Schadensersatz an den Musik-Rechteinhaber zahlen. Wer ein "offenes" WLAN betreibt, hat also keine Chance zum rausreden. Spannend beim Urteil ist die Definition des Begriffs "offen", denn damit sind keineswegs völlig ungeschützte WLANs gemeint.

Die Richter legten fest, dass ein WLAN ausreichend geschützt werden muss. Nicht ausreichend ist es beispielsweise, wenn bei einem Router das "Standard-Passwort" des Herstellers beibehalten und nicht durch ein eigenes ersetzt wird. Bei der erstmaligen Einrichtung eines WLAN ist ab sofort gefordert, dass es nach aktuellem Stand der Technik gesichert wird.

Allerdings muten es die Richter privaten WLAN-Betreibern nicht zu, dass sie die Sicherheit fortlaufend auf den neusten Stand der Technik bringen müssen. Eine überraschende Klarstellung lieferte der Bundesgerichtshof zur Höhe der Abmahnkosten in solchen Fällen.

Am 1. September 2008 trat ein Gesetz in Kraft das besagt, dass für Abmahnungen im Erstfall nur 100 Euro verlangt werden dürfen (siehe Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Leider lässt dieses Gesetz recht viel Interpretationsspielraum. Die 100 Euro Regel greift nur dann, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Und bereits wenige Tage später bestätigte sich, wie Gerichte das Gesetz interpretieren: bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums gilt als gewerblicher Vorfall (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Seit dem urteilen viele Gerichte bei Tauschbörsen-Delikten eigentlich pauschal, dass es sich um ein gewerbliches Ausmaß handelt. Der Bundesgerichtshof stellte im Rahmen seines Urteils jetzt klar, dass die 100 Euro Regel in solchen Fällen anzuwenden ist.

Die detaillierte Mitteilung des Bundesgerichtshofs kann hier gelesen werden: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

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Geriocht und gesunder Menschenverstand schließen sich nahezu aus. Ein Beklagter der nach dem gesunder Menschenverstand einen Freispruch bekäme, muiss diesen vor einem Gericht noch lange nicht bekommen. Sorry ein Gericht ist keine mathematische Aufgabe mit einer einzigen Lösung, denn die hängt von der Tagesform des Anwalts und des Richters ab, und du weißt was mit einer Gleichung passiert mit 2 unbekannten.

"rücksichtsvoll bei Rechts vor Links einen LKW trotz bestehender Straßenverkerhrsordnung Vorfahrt gewähre, so würde ich mich indirekt schuldig machen, weil ich es zugelassen habe?"
Du weißt dass dieser Vergleich hinkt, insofern dass wenn Du dem LKW Fahrer zum Beispiel die Vorfahrt nicht gewährt hättest Du z.B. ein defektes Auto und Scherereien hättest, die Du mit einer defensiven Fahrweise nicht hast. Auch hier: Recht haben und gleichzeitig ein defektes Auto, muss doch nicht sein.

Zum Technikfreak: Wer nicht in der Lage ist, einen HD TV zu bedienen, darf eben keinen kaufen, oder sich professionelle Hilfe holen, eben einen der dies kann. Dasselbe gilt für WLAN, wer die Technik nicht versteht, muss sich Profis holen die die Konfiguration durchführen können, und nicht Kopf in den Sand und nach mir die Sindflut. Dies ist genau der Grund wieso es einen so großen Spamverkehr gibt, weil eben 70% der PCs Teil eines Botnetzes sind.
Wieso muss man für ein Auto einen Führerschein machen und nicht ebenso für den Kauf eines PCs ?
Es wird noch so kommen, denn eine Menge Leute verursachen durch "Kopf in den Sand-Mentalität" einen immensen witschaftlichen Schaden.

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