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News: Wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof

Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Private WLANs sind im Fall von Urheberrechtsverletzungen im Internet schon längst ein Problem. Ist ein WLAN nicht abgesichert, besteht die Chance sich damit rauszureden, dass ein Unbekannter die offene Verbindung verwendet hat.

In wie weit ein WLAN-Betreiber verantwortlich gemacht werden kann, war bislang nicht geklärt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges - und recht spannendes - Urteil gefällt: WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden.

Vorausgegangen war die Klage eines Musik-Rechteinhabers, der einen "Tauschbörsen-Teilnehmer" ausfindig machen lies, der ein Musikstück von ihm transportiert hat. Der Beklagte WLAN-Betreiber war im entsprechenden Zeitraum angeblich im Urlaub, hatte sein WLAN aber nicht ausgeschaltet. Das Gericht verurteilte ihn als Störer und stimmte der Unterlassungsklage zu, auch muss er die Abmahnkosten tragen.

Als Täter wurde er allerdings nicht belangt und muss deshalb keinen Schadensersatz an den Musik-Rechteinhaber zahlen. Wer ein "offenes" WLAN betreibt, hat also keine Chance zum rausreden. Spannend beim Urteil ist die Definition des Begriffs "offen", denn damit sind keineswegs völlig ungeschützte WLANs gemeint.

Die Richter legten fest, dass ein WLAN ausreichend geschützt werden muss. Nicht ausreichend ist es beispielsweise, wenn bei einem Router das "Standard-Passwort" des Herstellers beibehalten und nicht durch ein eigenes ersetzt wird. Bei der erstmaligen Einrichtung eines WLAN ist ab sofort gefordert, dass es nach aktuellem Stand der Technik gesichert wird.

Allerdings muten es die Richter privaten WLAN-Betreibern nicht zu, dass sie die Sicherheit fortlaufend auf den neusten Stand der Technik bringen müssen. Eine überraschende Klarstellung lieferte der Bundesgerichtshof zur Höhe der Abmahnkosten in solchen Fällen.

Am 1. September 2008 trat ein Gesetz in Kraft das besagt, dass für Abmahnungen im Erstfall nur 100 Euro verlangt werden dürfen (siehe Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Leider lässt dieses Gesetz recht viel Interpretationsspielraum. Die 100 Euro Regel greift nur dann, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Und bereits wenige Tage später bestätigte sich, wie Gerichte das Gesetz interpretieren: bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums gilt als gewerblicher Vorfall (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Seit dem urteilen viele Gerichte bei Tauschbörsen-Delikten eigentlich pauschal, dass es sich um ein gewerbliches Ausmaß handelt. Der Bundesgerichtshof stellte im Rahmen seines Urteils jetzt klar, dass die 100 Euro Regel in solchen Fällen anzuwenden ist.

Die detaillierte Mitteilung des Bundesgerichtshofs kann hier gelesen werden: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

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Markus Klümper Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Ich sehe es mal aus Sicht eines Technikers: Entweder ich behersche die Technik oder ich lasse einen Techniker dran. Das Einrichten eins DSL-Anschlusses mit WLAN-Router kostet je nach Netzbetreiber pauschal 49 bis 69 Euro. Auch regionale IT-Firmen können sowas i.d.R. zu dem Preis. Wer selber also nicht in der Lage ist, alles richtig anzuschliessen muß also mal in die Tasche greifen. Ein Komplett-Anschluss kostet MINDESTENS 800 Euro in zwei Jahren üblicher Mindestvertragslaufzeit, da kommt es auf den Fuffi auch nicht mehr an.
Ich denke, Jeder hier ist in der Lage sein WLAN selber einzurichten, zumindest die Mehrzahl aller Nickels-User. Da finde ich es sehr verwunderlich, wenn z.B. im Hotel ein UMTS-Router ohne Verschlüsselung genutzt wird. Ein WPA-Passwort ist in nullkommanix eingegeben und schon ein ausgesprochen sicherer Schutz, auch bei kurzer Passwortlänge. Ist eigentlich allen hier klar, daß in einem offenen WLAN auch der Datenverkehr problemlos mitgeschnitten wird??? Passwörter u.v.m. im Klartext lesbar werden??? Klar lassen sich auch Verschlüsselungen knacken, aber WPA afaik noch nicht mit vertretbarem Aufwand. Ausserdem sind die leichtesten Opfer als Erste an der Reihe.
Aus eigener Erfahrung sind Dämlichkeit und Ignoranz die Hauptgründe für den Betrieb eines offenen WLANs. Und auch manche Hersteller, denn manche aktuellen T-Com-Router müssen zum Betrieb eines Repeaters auf WEP heruntergeschaltet werden. Und WEP gilt ja nun nicht mehr als sicher...

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