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News: Pech für Olaf Tank

Abzocker-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Der bekannte "Abzock-Anwalt" Olaf Tank musste vor dem Marburger Amtgericht jetzt eine ordentliche Schlappe einstecken. Der "Kassierer" ist unter anderem für die "Antassia GmbH" tätig, die Download-Portale betreibt (siehe 192 Euro für kostenloses Open Office).

Dort wird mit der typischen billigen Masche gewerkelt. Eigentlich kostenlose Software wie Open Office wird zum Download angeboten. Und wer das Kleingedruckte übersieht, hat ratzfatz ein 24-Monats-Abo in Höhe von 192 Euro an der Backe.

Ein Geneppter hat jetzt erfolgreich geklagt und Olaf Tank auf Schadensersatz verklagt. Das sehr lesenswerte Urteil des Marburger Amtsgerichts macht klar, dass es der Justiz inzwischen gelungen ist, in Sachen "Abmahn-Abzocke" den Denkapparat einzuschalten.

Dass der Dowload-Betreiber im Kleingedruckten auf die Abo-Kosten hinweist, ließ das Gericht nicht gelten. Aus seiner Sicht handelt es sich ohne wenn und aber um eine fiese Kostenfalle. Wer bekannte "kostenlose Software" downloaded, der kann nicht davon ausgehen, dass es was kostet - und schon gar nicht ein 2-Jahres-Abo zum Horrorpreis. Eines zeigt das Urteil auf jeden Fall: Wehren lohnt sich!

Michael Nickles meint: Der Beklagte muss dem Kläger jetzt 46,41 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen. Ein Taschengeld. Immerhin muss er wenigstens auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Aus der Urteilsbegründung geht auch hervor, dass das Gericht den Anwalt ohne wenn und aber in die Pflicht nimmt. Er hätte erkennen müssen, dass er ein rechtswidriges Abzock-Unternehmen unterstützt. Das Urteil und vor allem seine Begründung sind beispielhaft. Aber viel zu milde. Anwälten, die bewusst Abzocker unterstützen um mit abzukassieren, gehört SOFORT die Lizenz entzogen.

Das wäre gewiss die einzige Möglichkeit um sicherzustellen, dass sich schmutzige Geschäfte in dieser Richtung nicht mehr lohnen. Mit Spannung bleibt zu erwarten, wann der erste Abzocker-Anwalt endlich eine fette Strafe wegen Beihilfe zum Betrug kassiert. Das ist mehr als überfällig.

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das Problem ist, dass Du ein Rechtssystem auf den "Bösen" anwenden möchtest ( > Knast ), das seine Straftaten geradezu ermöglicht und fördert, weil es selber davon profitiert.
Stell Dir mal vor, alle Steuern, die auf Profite erhoben werden, die illegal zustandegekommen sind, müssten komplett bei den Geschädigten oder meinetwegen in das Bildungswesen abgegeben werden. Oder Tabaksteuer müsste KOMPLETT in das Gesundheitssystem reinvestiert werden.

Genau umgekehrt ist es: Der Staat bedient sich als erster bei den Rechtsbrechern und lacht sich schlapp über die Geschädigten, die hinter ihrem Schadensersatzanspruch erfolglos hinterherlaufen, weil alles schon weg ist.

Und den Tank in den Tiger zu sperren - DAS war Dein Vorschlag - ist etwas anderes als ihn anzuzeigen. Im Übrigen muss der Amtsgerichts-Richter nach den Richtlinien für das Zivilverfahren die Akte ohnehin an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wegen des Verdachts auf eine starfbare Handlung. Das wird er wohl auch getan haben.
Also: des Volkes Ruf nach Kopf ab, Schwanz ab, Knast und Strafanzeige ist nicht produktiv bei dem Thema, nur der Deutsche Bundestag kann helfen - wenn man / frau mal von einer gepflegten Revolution absehen will.

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