Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Schluss mit Irreführung

Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen

Michael Nickles / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Schnäppchenjäger sind Preissuchmaschinen im Internet eine interessante Sache - wenn man ihre Hintergründe kennt. Denn: keine Maschine kann garantieren, dass alle Händler berücksichtigt werden und vor allem, dass die aufgelisteten Preise aktuell sind.

Die besten Chancen haben natürlich Anbieter, die ganz oben in der Liste als "billigste Anbieter" gelistet werden. Allerdings können die ihren Preis jederzeit aktualisieren und es kann dauern, bis die Suchmaschinen diese Aktualisierung übernehmen. Wer auf den "billigsten Preis" in der Liste klickt, kriegt auf der Anbieterseite also eventuell einen dort aktualisierten höheren Preis serviert.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil gegen derlei "illegale" Wettbewerbsvorteile gefällt. Anbieter müssen jetzt dafür sorgen, dass ihre tatsächlichen Preise mit den in den Suchmaschinen angezeigten übereinstimmen. Höhere Preise sind also erst dann zulässig, wenn sie auch in den Suchmaschinen aktualisiert sind.

Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Zwar hat der Händler idealo die Preisänderung sofort mitgeteilt, idealo aktualisierte das aber nicht zeitgleich. Der Bundesgerichtshof verurteilte das als Irreführung der Verbraucher. Den Hinweis, dass "alle Angaben ohne Gewähr" sind, ließ er nicht als "Ausrede" gelten.

Die komplette Mitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen).

In der Mitteilung wird auch ein weiteres Problem angesprochen. Auch bei Verfügbarkeit und Lieferzeit von Produkten, kann es zu Abweichungen kommen. Aktuell sind die Anbieter durch das Urteil wohl aber erst mal nur in die Pflicht genommen, dass in Suchmaschinen gelistete Preise mit den aktuellen tatsächlichen Preisen übereinstimmen müssen.

violetta7388 Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
Optionen

Hallo Forum,

endlich wird den Preistreibern einmal richtig auf die Finger geklopft.

Jeder Händler ist zur richtigen End-Preisauszeichnung verpflichtet. Nur die Internethändler glaubten bisher, sie müßten sich hieran nicht halten.

Da wurden absolute Niedrigpreise angeboten, um bei den Suchmaschinen ganz oben zu stehen. Anschließend Verpackungs.-, Versand.- und MWST draufgeschlagen. Der Endpreis war schlußendlich höher als im Tante Emmaladen um die Ecke.

Damit ist jetzt Schluß!

Wer einen online-Handel betreibt, muß ihn nun so führen wie jeder Händler um die Ecke. Aktuell!!! Zumindest in Deutschland.

MfG.
violetta