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News: Schluss mit Irreführung

Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen

Michael Nickles / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Schnäppchenjäger sind Preissuchmaschinen im Internet eine interessante Sache - wenn man ihre Hintergründe kennt. Denn: keine Maschine kann garantieren, dass alle Händler berücksichtigt werden und vor allem, dass die aufgelisteten Preise aktuell sind.

Die besten Chancen haben natürlich Anbieter, die ganz oben in der Liste als "billigste Anbieter" gelistet werden. Allerdings können die ihren Preis jederzeit aktualisieren und es kann dauern, bis die Suchmaschinen diese Aktualisierung übernehmen. Wer auf den "billigsten Preis" in der Liste klickt, kriegt auf der Anbieterseite also eventuell einen dort aktualisierten höheren Preis serviert.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil gegen derlei "illegale" Wettbewerbsvorteile gefällt. Anbieter müssen jetzt dafür sorgen, dass ihre tatsächlichen Preise mit den in den Suchmaschinen angezeigten übereinstimmen. Höhere Preise sind also erst dann zulässig, wenn sie auch in den Suchmaschinen aktualisiert sind.

Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Zwar hat der Händler idealo die Preisänderung sofort mitgeteilt, idealo aktualisierte das aber nicht zeitgleich. Der Bundesgerichtshof verurteilte das als Irreführung der Verbraucher. Den Hinweis, dass "alle Angaben ohne Gewähr" sind, ließ er nicht als "Ausrede" gelten.

Die komplette Mitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen).

In der Mitteilung wird auch ein weiteres Problem angesprochen. Auch bei Verfügbarkeit und Lieferzeit von Produkten, kann es zu Abweichungen kommen. Aktuell sind die Anbieter durch das Urteil wohl aber erst mal nur in die Pflicht genommen, dass in Suchmaschinen gelistete Preise mit den aktuellen tatsächlichen Preisen übereinstimmen müssen.

JABO100 Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Na also Verzeihung mal, aber welcher Dödel zieht wegen so einem Schmonz bis vor den BGH?

Wenn man in ner Preissuchmaschine einen Preis X angezeigt bekommt, dann auf den Link klickt und dort einen abweichend höheren Preis Y angezeigt bekommt, was wäre denn dann eine logische Reaktion?

1. Weg von dort und den Back-Button drücken.
2. Sich überlegen ob man bei der Suchmaschine richtig aufgehoben ist.

Mehr fällt mir dazu nun wirklich nicht ein.