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Muss ich zahlen?

Stieglitz / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, da bin ich alter Esel mit 70 Jahren arg böse reingefallen. Nach dem Crash meines PCs musste ich alles formatieren und neu aufsetzen. Vor exakt einem Jahr habe ich im Internet nach der neuesten Version des Programms TuneUp gesucht. Ich habe meine Daten in eine Maske von Opendownload eingetragen – ich kannte diese Firma bisher nicht - und habe mir das kostenlose neue TuneUp-Programm in der neuesten Testversion heruntergeladen. Da ich noch einen gültigen Schlüssel hatte, war ich nicht kritisch genug. Am anderen Tag bekam ich eine Zahlungsaufforderung, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen, man hätte meine Verbindungsdaten aufgezeichnet und ich sollte sofort 98 € zahlen. Nach einer weiteren angsteinflößender E-Mail habe ich dann bezahlt und dachte, das wäre vorbei. Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
Genau ein Jahr später - vor etwa 14 Tagen - bekam ich vom gleichen Verein wieder eine E-Mail mit einer weiteren Zahlungsaufforderung, ich solle doch bitte wieder 98 € an die gleiche Adresse zahlen und so hätte ich wieder ein Jahr Gelegenheit, dort kostenlose Programme herunterzuladen.
Da ich aber inzwischen in der Presse, im Fernsehen und auch im Internet gelesen und gesehen habe, dass dies eine Abzockerfirma sei mit Sitz in England und jedem geraten wurde, alles, aber kein Geld zu überweisen, will ich auch nicht noch einmal bezahlen.
Nun bekomme ich von einem RA Olaf Tank aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung, für dieses Jahr meine 98 € plus 42 € Bearbeitungsgebühr an ihn zu zahlen.
Ich hätte durch die Zahlung eines Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr von 98 € die Forderung anerkannt und somit wäre ich für das zweite Jahr verpflichtet zu zahlen.
Sollte ich nicht zahlen, wäre der RA verpflichtet, seiner Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.
Wie soll ich mich verhalten?

agtino Max Payne „Lesen ist nicht so Dein Ding, oder? Zum Formular des gerichtlichen...“
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hey max payne
zu deiner frage:
kommt auf den lesestoff an, dein statemant habe ich gerade gelesen ;)))))

zum mahnbescheid:
besten dank für deine erklärung. (ernst gemeint) bin jetzt etwas gebildeter.
ich habe noch kein mahnbescheid in den händen gehalten.
das soll nicht heißen das ich nur ein lieber junge bin.

zu berechtigten mahnbescheid:
wenn mann ein mahnbescheid in den händen hält so ist dass, der ist fakt. wie will man entscheiden "wenn mann sich keines vergehen bewusst ist", ob es berechtigt ist?
da hilft nur rechtsberatung und das bedeutet als erstes, wiederspruch einlegen da sonst die fristen nicht eingehalten werden.

wenn mann abzockseiten kennt fällt man auch nicht drauf ein, im fall von herr stieglitz trifft das wohl nicht zu, deswegen hat er nach unserer auffassung falsch reagiert, nickles poster waren bei seiner handlung halt nicht an seiner seite. leider.

gerichtsverhandlung:
natürlich wird es dadurch nicht billiger und obendrein noch nervig, im falle dass herr stieglitz aber recht bekommt, was sehr wahrscheinlich ist, trägt die kosten der kläger.
einzig negativ ist zu nennen das die foderung aus england kommt.
Hierzu kann ich nichts sagen.
grüße
agtino

du böser du agtino