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Muss ich zahlen?

Stieglitz / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, da bin ich alter Esel mit 70 Jahren arg böse reingefallen. Nach dem Crash meines PCs musste ich alles formatieren und neu aufsetzen. Vor exakt einem Jahr habe ich im Internet nach der neuesten Version des Programms TuneUp gesucht. Ich habe meine Daten in eine Maske von Opendownload eingetragen – ich kannte diese Firma bisher nicht - und habe mir das kostenlose neue TuneUp-Programm in der neuesten Testversion heruntergeladen. Da ich noch einen gültigen Schlüssel hatte, war ich nicht kritisch genug. Am anderen Tag bekam ich eine Zahlungsaufforderung, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen, man hätte meine Verbindungsdaten aufgezeichnet und ich sollte sofort 98 € zahlen. Nach einer weiteren angsteinflößender E-Mail habe ich dann bezahlt und dachte, das wäre vorbei. Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
Genau ein Jahr später - vor etwa 14 Tagen - bekam ich vom gleichen Verein wieder eine E-Mail mit einer weiteren Zahlungsaufforderung, ich solle doch bitte wieder 98 € an die gleiche Adresse zahlen und so hätte ich wieder ein Jahr Gelegenheit, dort kostenlose Programme herunterzuladen.
Da ich aber inzwischen in der Presse, im Fernsehen und auch im Internet gelesen und gesehen habe, dass dies eine Abzockerfirma sei mit Sitz in England und jedem geraten wurde, alles, aber kein Geld zu überweisen, will ich auch nicht noch einmal bezahlen.
Nun bekomme ich von einem RA Olaf Tank aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung, für dieses Jahr meine 98 € plus 42 € Bearbeitungsgebühr an ihn zu zahlen.
Ich hätte durch die Zahlung eines Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr von 98 € die Forderung anerkannt und somit wäre ich für das zweite Jahr verpflichtet zu zahlen.
Sollte ich nicht zahlen, wäre der RA verpflichtet, seiner Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.
Wie soll ich mich verhalten?

du böser du agtino
gal211 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Schick den Abzocker folg. Schreiben und in der Regel geben die dann Ruhe:

Absender: Max Mustermann
............................................


EINSCHREIBEN - RÜCKSCHEIN

An
.............................................


Musterstadt, den ..................


Rechnungs-Nr. ...............vom.........oder AZ/BZ ....................


Widerruf der Forderung/en vom ....... (oder Mahnungen vom.......)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe weder bei ............................. (oder bei Ihnen) etwas bestellt, gekauft, geordert, oder sonst in Anspruch genommen. >* Deshalb sind die (weitere) Geldforderungen von ............. EUR unbegründet und nicht rechtens.

Ich darf Sie daher auffordern, mich ab sofort mit keinerlei weiteren Forderungen oder Mahnungen zu belästigen, da ich es sonst die Forderungen durch meinen Anwalt juristisch überprüfen lasse und die anfallenden Anwalts- und Folgekosten.................... (Ihnen) in Rechnung stellen werde. Ich verweise in der Sache auf Gerichtsurteile wie u. a. AZ161C23695/06.

Mit freundlichen Grüßen


Max Mustermann

>* nur für 1 Jahr bestellt/in Anspruch genommen

P.S. Sollte unerwartet jedoch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, muss man aber innerhalb 14 Tagen reagieren und Widerspruch einlegen!