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Muss ich zahlen?

Stieglitz / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, da bin ich alter Esel mit 70 Jahren arg böse reingefallen. Nach dem Crash meines PCs musste ich alles formatieren und neu aufsetzen. Vor exakt einem Jahr habe ich im Internet nach der neuesten Version des Programms TuneUp gesucht. Ich habe meine Daten in eine Maske von Opendownload eingetragen – ich kannte diese Firma bisher nicht - und habe mir das kostenlose neue TuneUp-Programm in der neuesten Testversion heruntergeladen. Da ich noch einen gültigen Schlüssel hatte, war ich nicht kritisch genug. Am anderen Tag bekam ich eine Zahlungsaufforderung, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen, man hätte meine Verbindungsdaten aufgezeichnet und ich sollte sofort 98 € zahlen. Nach einer weiteren angsteinflößender E-Mail habe ich dann bezahlt und dachte, das wäre vorbei. Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
Genau ein Jahr später - vor etwa 14 Tagen - bekam ich vom gleichen Verein wieder eine E-Mail mit einer weiteren Zahlungsaufforderung, ich solle doch bitte wieder 98 € an die gleiche Adresse zahlen und so hätte ich wieder ein Jahr Gelegenheit, dort kostenlose Programme herunterzuladen.
Da ich aber inzwischen in der Presse, im Fernsehen und auch im Internet gelesen und gesehen habe, dass dies eine Abzockerfirma sei mit Sitz in England und jedem geraten wurde, alles, aber kein Geld zu überweisen, will ich auch nicht noch einmal bezahlen.
Nun bekomme ich von einem RA Olaf Tank aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung, für dieses Jahr meine 98 € plus 42 € Bearbeitungsgebühr an ihn zu zahlen.
Ich hätte durch die Zahlung eines Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr von 98 € die Forderung anerkannt und somit wäre ich für das zweite Jahr verpflichtet zu zahlen.
Sollte ich nicht zahlen, wäre der RA verpflichtet, seiner Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.
Wie soll ich mich verhalten?

agtino audax31 „“
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hallo audax31
mit deinem du, du, sowas macht man nicht kommt der mann nicht weiter.

herr stieglitz hat mit keinem wort erwähnt, wie lange dieses abo laufen soll,
klugerweise hat er es sofort mit e-mails gekündigt.
zwei wochen wiederspruchsrecht, sollte dir/euch bekannt sein.
Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
und: er hat einen vertrag gekündigt der "als er dieses einging", als solches gar nicht ersichtlich war.
wenn das mit den 98€ gleich ersichtlich gewesen wäre, hätte er bestimmt seine daten nicht angegeben, schließlich stand da: kostenlos.
noch eins, im net ist es doch so dass man sich bei jedem mist registrieren soll damit mann teilnehmen darf, bei nickles ist es auch nicht anders, (wobei nickles nun nicht als mist zu deklarieren ist) also immer langsam mit den lang ziehen der ohren bei einfachen user und wenn du dir immer wieder (was man auch tuhen sollte) die agb und eulas durchliest, dann hast du wahrlich keine zeit mehr für jrgend etwas anderes.
du schreibst:Wahrscheinlich musst Du die Sache ausstehen, leider. soll das heissen das er bis zum sankt nimmerleins tag zur zahlung verdammt ist? mit absoluter sicherheit nicht.

ich würde voschlagen mit den kopien der kündigung und den brief des ra zur verbraucherzentrale und anzeige erstatten, die sind ganz gut und die dortige rechtsberatung kostet nicht die welt und hilft sehr gut, auch bei diesen sachen.

auf keinem fall sollte man die sache aussitzen, wie auch von anderen hier erwähnt, den ersten mahnbescheid abwarten und S O F O R T wiederspruch einlegen.
macht man es nicht wird inkasso und der gerichtsvollzieher in gang gesetz.
das sollte man sich ersparen.
zum prozess kommt es nur wenn mann wiederspruch einlegt und klagt.
wenn du dich nicht rührst, die tuhen es, die haben nähmlich blut geleckt und wollen immer mehr.
grüße
agtino


du böser du agtino