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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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Nickeline REPI „ Naja, Jemand, der Honeypots mit Links zu Kipo aufstellt, wird wohl kaum...“
Optionen

Zumindest das Weitergeben der Links dürfte wohl kaum strafbar sein. Wenn man also Links weitergibt (welche man selbst natürlich nicht geöffnet hat), dürfte das rechtens sein.

Wie wäre es z.B. mit einem Skript, welches empfängerseitig ausgeführt wird, sobald der Link anfgerufen wird? Ein Skript, welcher z.B. eine Selbstanzeige verschickt, in welcher die genaue Uhrzeit, die IP, sowie Informationen über den benutzten PC enthalten sind?

Sobald jemand also die Seite aus dem Link aufruft, gibt er ein Geständnis in Form einer unfreiwilligen Selbstanzeige von sich. Praktischer geht es wohl kaum noch. :)

Eure NiNe