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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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gelöscht_84526 Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Demnächst wird wohl von denen ein Urteil kommen, nach welchem allein die Benutzung des Wortes (in Wort und Schrift) "Kinderpornographie" verboten und unter Strafe gestellt wird....

Ja ja, die Hamburger Richter, da fällt einem nichts mehr zu ein.

Gruß
K.-H.

gelöscht_152402 Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Die Rechtsprecher verstehen einfach Computer und Internet nicht! Zum Glück lassen die sich ja von Fachleuten und Spezialisten beraten....

Der Leiter unserer IT ist ein Prof.-Dr.! Aber ich frage mich- worin? Mit IT kann das jedenfalls nix zu tun haben...

Olaf19 Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten oder noch besser, ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Dann erhebt sich aber sehr die Frage, wo du den Link herhast - wenn du ihn an andere schickst und anschließend Anzeige erstattet, musst du dir das Material ja vorher schon selbst angeschaut bzw. die fragliche Seite aufgesucht haben... sonst wüsstest du ja nichts davon.

Ich frage mich eher, wie ein Gericht feststellen will, dass jemand vorübergehend(!) im Besitz von Kinderpornos gewesen ist. Vorübergehend heißt ja, dass die Dateien zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr da sind.

Will man jetzt Tausende Festplatten für Abertausende Euro zu Datenrettungsunternehmen schicken, in der "Hoffnung", dass da KiPo-Dateien restauriert werden können? *kopfkratz*

CU
Olaf
Nickeline Olaf19 „ Dann erhebt sich aber sehr die Frage, wo du den Link herhast - wenn du ihn an...“
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Ich fürchte, daß das Aufrufen gewisser Seiten für den Tatvorwurf schon völlig ausreicht. Irgendwer stellt Honeypots auf und protokolliert die Zugriffe darauf. Schnell noch den Namen und die Adresse zur IP besorgt und fertig ist die Strafanzeige.

Die Frage, wo man den Link LEGAL herhat, auch die lässt sich durchaus beantworten. Ein guter Bekannter aus dem Ausland, in welchem der Aufruf einer Seite selbst nicht strafbar ist anonymisiert den Link und gibt ihn mir. Ich muß ihn mir ja nicht selbst anschauen, dennoch weiß ich wohl, was für eine Art Link das ist.

Bleib nur noch zu hoffen, daß irgendjemand der Deutschen Kinderhilfe solch einen Link zukommen lässt und diese dann postwendend anzeigt. Mal sehen, ob diese als unmittelbar davon betroffene ihre Klappe dann immer noch so weit aufreißen. Die sollten sich lieber ihrer eigentlichen Aufgabe widmen als mit solch abstrusen Urteilen Publicity zu erheischen oder Populärpolitik zu machen.

Eure NiNe

REPI Nickeline „Ich fürchte, daß das Aufrufen gewisser Seiten für den Tatvorwurf schon...“
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Ich fürchte, daß das Aufrufen gewisser Seiten für den Tatvorwurf schon völlig ausreicht. Irgendwer stellt Honeypots auf und protokolliert die Zugriffe darauf. Schnell noch den Namen und die Adresse zur IP besorgt und fertig ist die Strafanzeige.

Naja, Jemand, der Honeypots mit Links zu Kipo aufstellt, wird wohl kaum Strafanzeige stellen können, den er hat sich ja nun selbst dann schon längst strafbar gemacht!
Olaf19 REPI „ Naja, Jemand, der Honeypots mit Links zu Kipo aufstellt, wird wohl kaum...“
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Nicht unbedingt... das Wesen von Honeypots liegt allzu oft ja gerade darin, dass etwas bereitgestellt wird, das nur so aussieht wie das Gesuchte, sich später aber als bloße Attrappe erweist. D.h. der Titel dessen, was einer herunterladen kann, mag ganz eindeutig auf etwas Verbotenes hinweisen, der tatsächliche Inhalt ist dann aber nur eine Viertelstunde Bildrauschen o.ä.

Cu
Olaf

REPI Olaf19 „Nicht unbedingt... das Wesen von Honeypots liegt allzu oft ja gerade darin, dass...“
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Naja, dann habe ich ja nichts Verbotenes getan, wenn nichts Verbotenes drinn ist!

Nur weil eine Datei einen bestimmten Namen hat, ist ihr öffnen ja wohl nicht strafbar bzw. gibt Anlass wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden.

Man könnte dann zwar unterstellen, ich hätte gern, aber ich habe ja nicht!
Ist denn z.B versuchte Urheberrechtsverletzung auch schon strafbar?
Finde ich im frei zugänglichen Netz eine Datei, deren Namen auf Kipo deutet, was dann? Ungeöffnet melden? Ist ja wie im Mittelalter, erstmal als Hexe denunzieren, die Inquisition wird es dann schon richten!

Nickeline REPI „ Naja, Jemand, der Honeypots mit Links zu Kipo aufstellt, wird wohl kaum...“
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Zumindest das Weitergeben der Links dürfte wohl kaum strafbar sein. Wenn man also Links weitergibt (welche man selbst natürlich nicht geöffnet hat), dürfte das rechtens sein.

Wie wäre es z.B. mit einem Skript, welches empfängerseitig ausgeführt wird, sobald der Link anfgerufen wird? Ein Skript, welcher z.B. eine Selbstanzeige verschickt, in welcher die genaue Uhrzeit, die IP, sowie Informationen über den benutzten PC enthalten sind?

Sobald jemand also die Seite aus dem Link aufruft, gibt er ein Geständnis in Form einer unfreiwilligen Selbstanzeige von sich. Praktischer geht es wohl kaum noch. :)

Eure NiNe

hascherl Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Hallo zusammen,

hoffentlich gilt die Kritik an diesen HH-Richtern und deren Urteile sowie eine Antwort hier im Forum nicht schon als kriminell. *einbucht, langsitz*

Aber hat da die Vorratsdatenspeicherung nicht zugeschlagen?
Wird nicht jeder Tastendruck bei Google 2 Mio. Jahre gespeichert?
Irgendwie muss das Urtei ja begündet sein, oder die (Strafverfolgungsbehörden) haben eine Festplatte gecasht und solche Dateien darauf gefunden. In so einem Fall muss "natürlich" eine wie auch immer begründete Rechtssicherheit her, wo geht das besser als in HH?
Im Namen der Terrorabwehr und Landessicherheit und sonstwelchen irrwitzigen Argumenten kann man JEDES Urteil irgendwie rechtfertigen. Hoch lebe die BÜRD, Bananen und Überwachungsrepublik Deutschland.
Warum wohnen hier noch so viele?

Hascherl

InvisibleBot Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Lest mal das Urteil richtig, da ist die Rede davon, dass der mindestens 16 Links zu KiPo-Bildern angeklickt hat. Und bei 16 Links ist es wohl sehr unwahrscheinlich, dass der das zufällig gemacht hat.
Es ist ja meistens auch noch einiges mehr dahinter, als sich letztendlich in der Urteilsbegründung wiederfindet.

Wenn jemand zufällig auf einen Link klickt, an dem nicht ersichtlich war, wo er hinführt und es ist ein KiPo dahinter wird den kein Gericht verknacken.

Mit dem Urteil wollte man wohl denjenigen begegnen, die "bloß" den Zugang zu so einer Webseite kaufen und nur online betrachten, nix herunterladen. Herunterzuladen brauchen die ja auch nix, wenn sie es jederzeit online anschauen können - eine solche Vorgehensweise war bisher strenggenommen nicht strafbar. Von daher finde ich gar nicht schlecht, dass dieses "Schlupfloch" gestopft wurde.

Will man jetzt Tausende Festplatten für Abertausende Euro zu Datenrettungsunternehmen schicken, in der "Hoffnung", dass da KiPo-Dateien restauriert werden können? *kopfkratz*

Sowas macht die Polizei schon lange selbst...

Olaf19 InvisibleBot „Lest mal das Urteil richtig, da ist die Rede davon, dass der mindestens 16 Links...“
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Hat denn die Polizei qualifizierte Datenrettungsspezialisten bei sich sitzen, die so etwas in gleicher Qualität wie die Datenrettungsfirmen leisten können?

Wenn ja, dann braucht man sich ja nicht mehr zu wundern, dass bei Vater Staat ständig Ebbe in der Kasse ist...

Mit dem Urteil wollte man wohl denjenigen begegnen, die "bloß" den Zugang zu so einer Webseite kaufen und nur online betrachten, nix herunterladen. Herunterzuladen brauchen die ja auch nix, wenn sie es jederzeit online anschauen können - eine solche Vorgehensweise war bisher strenggenommen nicht strafbar. Von daher finde ich gar nicht schlecht, dass dieses "Schlupfloch" gestopft wurde.

Prinzipiell schon... aber wäre es nicht viel einfacher, anhand der IP-Adressen festzustellen, wer wie oft und wie lange was für Seiten besucht hat, anstatt in irgendwelchen längst gelöschten temporären Dateien herumzuflöhen?

CU
Olaf

InvisibleBot Olaf19 „Hat denn die Polizei qualifizierte Datenrettungsspezialisten bei sich sitzen,...“
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Wenn ja, dann braucht man sich ja nicht mehr zu wundern, dass bei Vater Staat ständig Ebbe in der Kasse ist...

Wo lebst Du denn? ;-) Wenn sich da irgendeiner hinsetzt, der schon mit seinem Handy überfordet ist und dann mal mit dem Windows-Explorer reinfunzelt - was glaubst Du wieviele Fälle der klärt in denen es um Computer geht? Wahrscheinlich keinen Einzigen...

Prinzipiell schon... aber wäre es nicht viel einfacher, anhand der IP-Adressen festzustellen, wer wie oft und wie lange was für Seiten besucht hat, anstatt in irgendwelchen längst gelöschten temporären Dateien herumzuflöhen?

Klar doch, aber was beweist das? In einem Strafverfahren ist ein Serverlog mit IPs (vorausgesetzt man hat überhaupt einen) rein gar nichts. Damit kommt man bestenfalls auf einen Telefonanschluss, und der sagt nichts darüber aus wieviele PCs da dranhängen, welcher PC es war und vor allem das Wichtigste - wer davor saß. Genau das muß die Polizei aber beweisen können, und dafür geht kein Weg an einer forensischen Untersuchung vorbei.
Olaf19 InvisibleBot „ Wo lebst Du denn? - Wenn sich da irgendeiner hinsetzt, der schon mit seinem...“
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Wenn sich da irgendeiner hinsetzt, der schon mit seinem Handy überfordet ist und dann mal mit dem Windows-Explorer reinfunzelt - was glaubst Du wieviele Fälle der klärt in denen es um Computer geht? Wahrscheinlich keinen Einzigen...

Eben! Und damit ist dann die ganze Aktion herzerfrischend überflüssig...

Übrigens ist der Einwand von fakiauso sehr interessant - dann werden die KiPo-Live-per-Webstream-Gucker in Zukunft nur noch Knoppix u.ä. Livesysteme benutzen... und nix war's mit einer forensisch korrekten Untersuchung des gesamten Sachverhaltes. Dann bleiben nämlich *wirklich* nur noch die IP-Logs... und was davon zu halten ist, hattest du ja schon auseinandergesetzt.

CU
Olaf
neanderix InvisibleBot „Lest mal das Urteil richtig, da ist die Rede davon, dass der mindestens 16 Links...“
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Will man jetzt Tausende Festplatten für Abertausende Euro zu Datenrettungsunternehmen schicken, in der "Hoffnung", dass da KiPo-Dateien restauriert werden können? *kopfkratz*

Sowas macht die Polizei schon lange selbst...


SELBST versuchen die allenfalls *gelöschte* Daten auf einer *intakten* HDD wiederherzustellen.
Ist die Platte defekt o.ä, dann schicjkt auch die Polizei - inkl. BKA - die Platte an Spezialunternehmen wie Kroll-Ontrack

Volker
gelöscht_189916 neanderix „ SELBST versuchen die allenfalls gelöschte Daten auf einer intakten HDD...“
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Hallo

Dann werden wohl alle, die auf so etwas stehen, in Zukunft nur noch mit festplattenlosen Live-CD-Rechnern surfen:-(
Hauptsache, man schont die, welche diesen Schund auf ihren Servern hosten und gegen das nötige Kleingeld die berühmten Anzeigen mit den einschlägigen Nummern schalten.
Zumindest wäre das für Zensursula und Schäubles Stasi 2.0 das gefundene Fressen, um endlich IP-Speicherung und Zugriff auf die Server en gros mitmeißeln zu lassen, Orwell grüßt wieder aus der Ecke.
Wo keine Gründe sind, werden eben welche geschaffen und klappt es auf die eine Tour nicht, dann eben auf die andere.
Huch, auweia, hoffentlich habe ich jetzt den Plänen für Internetzensur und -spionage nicht vorgegriffen und verpetzt, grrrr....

fakiauso

AufxDiex12 gelöscht_189916 „Hallo Dann werden wohl alle, die auf so etwas stehen, in Zukunft nur noch mit...“
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Da hat fakiauso total recht.
Aber wie immer wird man es halt so machen und durchsetzen.
Hier wird der Normalbürger erneut darunter leiden müssen.
Doch wen wundert es noch? In einer Welt in der Medienpropaganda den Fakten, Naturgesetzen und dem logischen Denken vorgezogen wird.


Wenn z.B. irgendwo Leute eine Demonstration veranstallten, und sich dann aber plötzlich 2 - 3 Steinewerfer dazwischen mischen, werden ja auch "alle" mit Tränengas und Gummigeschossen malträtiert (ok schlechtes Beispiel ^^, wollte aber jetzt unbedingt "malträtiert" schreiben *lach*)

Es wird bei den Kinderpornos immer so bleiben, wie mit den Illegalen Raubkopien von Software, Film und Musik. *Man bekommt sie halt einfach nicht tot*

Zum Staat:
Er muss ja etwas machen. Nur weil es Sinnlos ist, weil man es soweiso nicht stoppen kann, ist es ja kein Grund nichts zu machen.
Die Leute wollen sehen das etwas unternommen wird. Doch auf der anderen Seite, welche Möglichkeiten, außer totale Kontrolle, gibt es denn schon um Straftaten zu verhindern?


Ergänzung:
(Zukunft?Ironie?Realität?)
Wie lange wird es wohl noch dauern bis alles miteinander "verbunden" wird? Zu einer Art "Skynet der Menschen". (Ich denke Schritt 2 kennen alle.)
Vollautomatische Straftat Erfassung (VSE)
.....per Knopfdruck kann man die Identität löschen (oder kurz deaktivieren)
.... derjenige kann sich dann nicht mal mehr was zu essen kaufen. Oder ins Auto steigen

.... ist ja alles Chipkarten gesichert ;)


VSE wird uns alle retten, dann leben wir endlich in einer Welt in der, außgeschlossen der Diebstahl der menschlichen Freiheit, kaum noch Verbrechen begangen werden. Das wünscht sich doch jeder oder nicht? Also ich will in einer Welt leben die ohne Verbrechen o.ä. auskommt.


VSE for president (oder wie sagt man ?)

bamberger InvisibleBot „Lest mal das Urteil richtig, da ist die Rede davon, dass der mindestens 16 Links...“
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Ich bin ebenfalls der Meinung: Erst mal das gesamte Urteil lesen, nachdenken und dann kommentieren. Statt alles vonvornherein zu zerreden und sich den Bedenkenträgern anzuschließen, sollte man jeden Schritt (auch wenn er zunächst Mängel aufweist) begrüßen, um die Schweine der Kinderporno-Szene ausfindig zu machen.

peterson Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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kommst Du aber nur ins virtuelle Gefängnis.

fleedwoodmac Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Mit diesem Urteil verhindert man keinen einzigen Missbrauch, dieser findet nicht im Netz statt und diese kranken Geister, die sich daran
bereichern, tauschen diesen ganzen Mist Offline oder über Handy (Treffpunkte), was glauben die Richter da in Hamburg eigentlich. Anstatt ständig solche seltsamen Urteile zu fällen, helft den Opfern!

Mike9 Tommy22 „Auch temporäre Daten können strafbar machen“
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Hallo Tommy22,
Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, ... und anschließend Strafanzeige erstatten.
Noch besser: an einen der Hamburger Richter ...

@fleedwoodmac:
Eben. Blinder Aktionismus, um zu zeigen, dass was getan wird.

MfG
Mike