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News: Urteil aus Hamburg

Auch temporäre Daten können strafbar machen

Tommy22 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab sofort gilt: Wer Kinderpornos auch nur ansieht beziehungsweise der Browser tempöräre Dateien ins RAM lädt oder auf die HDD auslagert, macht sich schon strafbar und muss sich wegen Besitz (auch wenn es nur temporär war) von KiPo verantworten.

Es handelt sich dabei zusätzlich noch um eine Grundsatzentscheidung!

Bericht bei Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video655126.html-

Artikel:
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/olg100.html
http://www.gulli.com/news/olg-hamburg-ansehen-von-kinderpornos-im-netz-strafbar-2010-02-15

Tommy22 meint: Das heißt, ich kann einen Link zu einer KiPo- Seite über einen gewöhnlichen Anoymisierungsservice zu jeder Person schicken, deren Mailadresse ich kenne und anschließend Strafanzeige erstatten. Oder noch besser: ich poste den Link in einem Forum und verklage gleich eine ganze Gruppe!

Ob sich das Hamburger Gericht bewusst ist, über was hier entschieden worden ist?

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gelöscht_189916 neanderix „ SELBST versuchen die allenfalls gelöschte Daten auf einer intakten HDD...“
Optionen

Hallo

Dann werden wohl alle, die auf so etwas stehen, in Zukunft nur noch mit festplattenlosen Live-CD-Rechnern surfen:-(
Hauptsache, man schont die, welche diesen Schund auf ihren Servern hosten und gegen das nötige Kleingeld die berühmten Anzeigen mit den einschlägigen Nummern schalten.
Zumindest wäre das für Zensursula und Schäubles Stasi 2.0 das gefundene Fressen, um endlich IP-Speicherung und Zugriff auf die Server en gros mitmeißeln zu lassen, Orwell grüßt wieder aus der Ecke.
Wo keine Gründe sind, werden eben welche geschaffen und klappt es auf die eine Tour nicht, dann eben auf die andere.
Huch, auweia, hoffentlich habe ich jetzt den Plänen für Internetzensur und -spionage nicht vorgegriffen und verpetzt, grrrr....

fakiauso