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Spiele aus virtuellem Laufwerk starten

ROLLI9 / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem:

Mein Enkelsohn spielt auf meinem Test-PC unter XP gern mal die Kinderspiele "Asterix & Obelix",
"Indiana Jones LEGO" und "Starwars-LEGO"

Alle Spiele laufen nur mit eingelegter CD und da wird natürlich das DVD-Laufwerk und auch die CD über Gebühr beansprucht. Nun habe ich virtuelle Laufwerke angelegt und darin das Image des jeweiligen Spiels geladen. Obwohl im Explorer das eingelegte Spiel angezeigt wird erscheint beim Start die Meldung "CD einlegen"!

Verrückt ist, dass sich das Spiel mittels Images aus dem virtuellen Laufwerk installieren läßt, nur das Spielen geht eben nur mit Original-CD, wobei die Betonung auf "original" liegt. Erstellte Kopien mit mehr oder weniger erlaubten Tools funktionieren nämlich auch nicht.

Mache ich irgend etwas falsch oder sind diese recht billigen CD`s so geschützt, dass sie nicht mit Emulatoren laufen.

Wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Danke schon einmal im Voraus..

Gruß!

Rolli9

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ABatC Ten_Eniunlsl „Ja Frosch nur weil du denkst solche Bücher gibt es nicht gibt es sie nicht....“
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Ja ne ist klar...

Ein Buch, das vor 5 Jahren in einer Stadtbücherei auslag (demnach wahrscheinlich mindestens 10 Jahre alt :-)) in einer Diskussion zu AKTUELLEN Kopierschützen anführen, dem anderen aber Steinzeitdenken vorwerfen. Das Buch ist doch schon als eine historische Betrachtung zu bewerten, abgesehen davon das das Urheberrecht zu der Zeit noch ganz anders aussah...und Kopierschutzverfahren haben sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt, vor allem in Bezug auf Kryptoverfahren.


Wenn du schon Artikel 5 Abs 1 GG zitierst, dann solltest du aber auch Abs 2 zitieren:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Soweit zu deiner These zum Verstoss gegen das GG...

Ob die Gesetzgebung an sich sinnvoll ist habe ich bereits weiter oben in Frage gestellt

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