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News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

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Genau... redred2x RedRed2x
Gegenstandswert Olaf19
trilliput Crazy Eye „ die Mona Lisa ist sogar gar nicht mehr geschützt, denn das urheberecht hält...“
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Vorverlegter P.S:
Villeicht kannst du mir ja mal erklären, warum man in diesem Land für den Künstlereinsatz selbst dann an die Künsterlkasse zahlen muss, wenn der Künster selbst kein Mitglieg dort ist?

Sehr gerecht sowas, die Luschen vom BGH würden es bestimmt auch OK finden (oder haben es schon), solange es Ka-Ching macht.



du anscheinend noch nichts von der Gema, die genehmigungen zum Covern verkauft ;)

Doch, sicher habe ich es. Ist eine interessante Einrichtung, recht unbürokratisch sogar.

Bei einer Zeltparty etwa brauch es nur eine Tracklist und die Gästezahl, dabei drücken die GEMA-Vertreter auch beide Augen zu, dass alles aus dem Netz gesaugt ist, Hauptsache ist, dass man hat für das Vorführen bezahlt hat, der Datenträger ist egal :)

Und genau so unkompliziert sollte es doch auch anderswo laufen können.

Warum kassiert man nicht einfach pro Abruf des Bildes eine Cent-Pauschale und gut ist? Was mit Liedern möglich ist, dürfte auch mit Bilder zu machen sein. Providerseitiger Abrufzähler ist doch keine Kunst.

Das hat jetzt aber nichts mit dem Thema Abmahnungen gemein. Und da werden uns sowieso nicht einig.

Im Fall Chefkoch ist es ja OK, es ist ein Profiportal, das Artikelkontrolle vorsieht. Aber die Mehrheit der Abmahnungen von Marion und Co. bewegt sich in dem Bereich, der für mich deutlich unter der Bagatelle-Grenze liegt.

Da wäre höchstens eine Erstabmahnung im untersten dreistelligen Bereich fällig, wenn überhaupt kostenbewährt.

Das ist meine Meinung, und diese muss weder mit deiner übereinstimmen, noch mit der Gesetzeslage.


Überhaupt, was ist schon gerecht oder angemessen.
Für unverzollte Kippen bekommt man ja auch:
1. doppelten Steuersatz
2. Bußgeld und als ob das nicht reichen würde
3. werden die Kippen eingezogen

Dreifache Strafe für ein Vergehen, völlig legal in einem Rechtsstaat *Applaus*


So, und nächstes Mal reden wir über den Sinn der Erbsteuer ;)

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