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News: Appetitverderber

Chefkoch muss an Marion blechen

Michael Nickles / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur im Privat-TV wird gekocht wie verrückt, auch im Internet sind Webseiten mit Rezeptsammlungen sehr beliebt. Seit einiger Zeit herrscht Krieg zwischen chefkoch.de und marions-kochbuch.de.

Bei chefkoch.de können "Foren-Teilnehmer" eigene Rezepte mit Fotos hochladen. Dabei haben sich die publizierenden Hobby-Köche auch beim Bildmaterial von "Marion's Kochbuch" bedient und die hat deshalb chefkoch.de wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Bereits 2007 kriegte "Marion" von ein Gericht recht, aufgrund Revision vom "Chefkoch" ging die Sache allerdings vor den Bundesgerichtshof.

Und der hat das Urteil jetzt bestätigt und "Marion" auch Schadensersatz zugesprochen (siehe Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet). Konkret wurde der Betreiber eines Internet-Forums also für Beiträge seiner Forenteilnehmer verantwortlich gemacht und muss jetzt "blechen".

Das Urteil wird viele stutzig machen, denn gerade erst gab es ja eine Pressemitteilung der Bitkom, die erläutert, wie und wann Forenbetreiber für Beiträge haftbar gemacht werden können (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar). Die aktuelle Rechtslage enthält ein deutliches ABER. Eine Haftbarkeit kommt nur dann in Frage, wenn ein Forenbetreiber auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird und nicht darauf reagiert!

Im Fall von Chefkoch ist die Sache allerdings etwas anderes gelagert. Auf dieser Webseite werden eingereichte Rezepte von den Betreibern grundsätzlich VOR ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Die Richter sahen es auch als erwiesen, dass Chefkoch ganz klar selbst die Verantwortung für veröffentlichte Rezepte übernimmt.

Unter anderem müssen Leute die unbezahlt Rezepte bei Chefkoch einreichen, dem Seitenbetreiber auch das Recht zur beliebigen Vervielfältigung der Rezepte und Fotos übertragen. Schließlich versieht Chefkoch auch alle Rezepte mit seinem eigenen Logo. Konkret lässt sich das "Chefkoch-Urteil" also nicht generell auf Internet-Foren übertragen, es ist ein Spezialfall.

Michael Nickles meint: Bei den meisten Berichten über dieses Urteil, gehen ein paar sehr interessante Aspekt komplett unter. So hatte "Marion" beispielsweise schon mal gegen ein Forum geklagt, in dem ein Bild ihrer "Kochseite" veröffentlicht wurde und kriegte vom Hamburger Landgericht Recht.

Die Entscheidung wurde dann allerdings vom Oberlandesgericht gekippt. Das kam eindeutig zum Schluss, dass ein Forenbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Teilnehmer belangt werden kann (siehe BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar ).

Mal Abseits von den ganzen Urteilen sie hier mal an einen ganz anderen Sachverhalt erinnert. Und zwar, dass Marions Kochseite nicht unbedingt von Saubermännern betrieben wird. Bereits im Februar 2008 wurde Marion beispielsweise vom ARD Magazin Plusminus angeprangert:

Aus dem Bericht geht hervor, dass Marion wohl eine "Massenabmahnungsmaschine" ist. "Triviale" Fotos von "Bananen, Gurken und sonstigem Gemüse" werden gezielt weltweit im Internet verbreitet. Und die Betreiber sorgen auch dafür, dass sie beispielsweise bei den Bildersuchen von Suchmaschinen extrem gut platziert sind!

Hier als Beispiel mal eine Google-Bildersuche nach Tomate. Auch scheint (schien) Marion sich wenig Mühe zu machen, bei ihren Fotos ausdrücklich auf ihr Urheberrecht hinzuweisen.

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Genau... redred2x RedRed2x
mawe2 Olaf19 „Moment mawe - ganz so ist das nicht! Wenn die Geldquelle Abmahnung in Zukunft...“
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Also eins vornweg: Ich bin auch sehr dafür, die leidige Abmahnpraxis endlich abzuschaffen. Der Wildwuchs ist unerträglich und die Chance, als völlig unbescholtener Bürger eine ungerechtfertigte Abmahnung zu bekommen, ist auf jeden Fall gegeben. Dann wissen manche Leute keinen anderen Ausweg als die geforderte Summe zu zahlen, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung auszuweichen.

Aber hier geht es doch eindeutig darum, dass die Fotos unberechtigterweise benutzt wurden. Das ist verboten und der Rechteinhaber kann dagegen vorgehen. Egal, ob Marion sympathisch ist oder nicht!

Der Rechteinhaber mahnt also ab. Das ist sein gutes Recht. Sollte jemand der Meinung sein, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, kann er es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Dann wird ein Richter die Sache entscheiden.

Wird nun den Rechteinhabern die Möglichkeit der (kostenpflichtigen) Abmahnung genommen, können sie doch trotzdem klagen. Die einzige Konsequenz für den Urheberrechtsverletzer: Die Kosten sind dann auf jeden Fall noch höher, da nun auch noch das Gericht und evtl. ein weiterer Anwalt bezahlt werden müssen.

Also für diejenigen, die (bewusst oder unbewusst) das Urheberrecht verletzen, ist die Abschaffung der kostenpflichtigen Abmahnung mit Sicherheit teurer.

Und diejenigen, die das Urheberrecht nicht verletzen, haben kein Problem damit, ihre "Unschuld" von einem Richter bestätigt zu bekommen.

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Warum der Gegenstandswert von einer Partei in Eigenregie festgelegt werden kann und Gerichte sich evtl. strikt daran halten, statt die Verhältnismäßigkeit zu beachten, ist ein anderes Problem.

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Gegenstandswert Olaf19