Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Blogger werden abgemahnt

Katja Günther schlägt zurück

Michael Nickles / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Rechtsanwältin Katja Günther sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, weil sie im Auftrag diverser vermeintlicher Abzock-Internet-Unternehmen Abmahnungen verschickt, um Kohle für sie einzutreiben. Neben Papierpresse und Rundfunk ist natürlich auch die Verbraucherzentrale längst auf die Aktivitäten Günthers aufmerksam geworden.

Am 6.10.2009 ließ die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine Pressemitteilung raus. Darin wurde berichtet, dass die Anwältin von einem Gericht zu Schadensersatz verurteilt wurde, die Kosten eines Anwalts übernehmen muss, von dem sich ein Abgemahnter erfolgreich vertreten ließ.

Die Pressemitteilung der Verbaucherzentrale trägt die Überschrift "Deutschlands unbeliebteste Anwältin wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.". Diverse Blogger haben die Aussage "wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" aus der Pressemitteilung übernommen. Und das kommt sie jetzt teuer zu stehen. Laut Klawtext-Blog von Rechtsanwalt Sebastian Dosch werden betroffene Blogger aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und sollen Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro zahlen.

Und das werden sie vermutlich auch blechen müssen, da die Verbraucherzentrale den Vorfall "ungeschickt" beziehungsweise strenggenommen "falsch" beschrieben hat. Im Urteilstext (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 9 C 93/09) heißt es konkret so:

"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug."

Konkret wertete das Gericht Günthers Handlungsweise also als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug", verurteilte sie aber nicht "wegen Beihilfe zum Betrug". Aufgrund der falschen Formulierung sieht Katja Günther ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und hat deshalb einen Anwalt zur Abmahnung der "Blogger" beauftragt.

Sebastian Dosch stellt in seinem Blog in Frage, ob sich eine Anwältin in so einer Sache überhaupt anwaltlich vertreten lassen darf.

Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt in seinem Blog Internet-Law ob die verschickten Abmahnungen formell richtig sind. Angeblich werden die Kosten einschließlich Umsatzsteuer gefordert, obwohl Abgemahnte in solchen Fällen keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Michael Nickles meint: Kopfschütteln ist sinnlos. Die Formulierung "wegen Betrugs verurteilt" ist falsch und juristisch anfechtbar. Ein klarer Sieg für Katja Günther.

Und leider ein großer. Blogger werden es sich künftig drei Mal überlegen, ob sie was über die Anwältin schreiben, denn ein einziger falscher Satz, kann teuer werden.

buechner08 Olaf19 „Yasni kannst du in der Pfeife rauchen. Damit finde ich nicht einmal Leute, von...“
Optionen

Stimmt, yasni allein ist eine Luftnummer - funzt momentan nur mit Hilfe der Benutzer.

wie will denn Yasni aus dem Forennamen meinen Realnamen ableiten?

Geht so allein zunächst natürlich noch nicht. Hilfe von anderen Teilnehmern wird benötigt.
Andere Verknüpfungen zu Klarnamen, Kontonummer, Echtadresse scheinen leider nicht ganz so abwegig zu sein. Vor allem die cloud-shice wird da demnächst federführend sein. Etwas Mühe muss man sich natürlich auch geben.

Ich will hier nicht mehr schreiben: ich hör's halt nur von jungen, wißbegierigen Menschen, die mit leichtfertig hingeworfenen Daten schon ganz schön was machen können. Da gibt es manche gute junge Idee!

Gruß
Frank