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News: Blogger werden abgemahnt

Katja Günther schlägt zurück

Michael Nickles / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Rechtsanwältin Katja Günther sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, weil sie im Auftrag diverser vermeintlicher Abzock-Internet-Unternehmen Abmahnungen verschickt, um Kohle für sie einzutreiben. Neben Papierpresse und Rundfunk ist natürlich auch die Verbraucherzentrale längst auf die Aktivitäten Günthers aufmerksam geworden.

Am 6.10.2009 ließ die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine Pressemitteilung raus. Darin wurde berichtet, dass die Anwältin von einem Gericht zu Schadensersatz verurteilt wurde, die Kosten eines Anwalts übernehmen muss, von dem sich ein Abgemahnter erfolgreich vertreten ließ.

Die Pressemitteilung der Verbaucherzentrale trägt die Überschrift "Deutschlands unbeliebteste Anwältin wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.". Diverse Blogger haben die Aussage "wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" aus der Pressemitteilung übernommen. Und das kommt sie jetzt teuer zu stehen. Laut Klawtext-Blog von Rechtsanwalt Sebastian Dosch werden betroffene Blogger aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und sollen Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro zahlen.

Und das werden sie vermutlich auch blechen müssen, da die Verbraucherzentrale den Vorfall "ungeschickt" beziehungsweise strenggenommen "falsch" beschrieben hat. Im Urteilstext (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 9 C 93/09) heißt es konkret so:

"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug."

Konkret wertete das Gericht Günthers Handlungsweise also als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug", verurteilte sie aber nicht "wegen Beihilfe zum Betrug". Aufgrund der falschen Formulierung sieht Katja Günther ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und hat deshalb einen Anwalt zur Abmahnung der "Blogger" beauftragt.

Sebastian Dosch stellt in seinem Blog in Frage, ob sich eine Anwältin in so einer Sache überhaupt anwaltlich vertreten lassen darf.

Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt in seinem Blog Internet-Law ob die verschickten Abmahnungen formell richtig sind. Angeblich werden die Kosten einschließlich Umsatzsteuer gefordert, obwohl Abgemahnte in solchen Fällen keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Michael Nickles meint: Kopfschütteln ist sinnlos. Die Formulierung "wegen Betrugs verurteilt" ist falsch und juristisch anfechtbar. Ein klarer Sieg für Katja Günther.

Und leider ein großer. Blogger werden es sich künftig drei Mal überlegen, ob sie was über die Anwältin schreiben, denn ein einziger falscher Satz, kann teuer werden.

digitalray Michael Nickles „Katja Günther schlägt zurück“
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meine Freundin bekam auch zwei solcher Rechnungen von Katja Günther...

mehrmals mit Mahnungsaufforderung und sogar Drohungen dass ihr die Kreditwürdigkeit in der SCHUFA abgeschafft werden würde wenn sie nicht zahlt usw usw..


Die Frau ist längst Geschichte und falls die jemand zu Gesicht bekommt, wird sie von mindestens einem der Leute die sie monatelang bedroht und eingeschüchtert hat mal eine ins Gesicht bekommen..

Immerhin hat sie mehrere Online Abo Firmen vertreten, nicht nur eine und wie ich das damals gelesen habe, sind allein von ihrer Kanzlei an ca. 6 bis 11 Millionen Leute Mahnschreiben rausgegangen in zwei Jahren.

Was wir uns bei den Schreiben damals in die Hose gemacht haben, stellt euch mal vor jemand schickt euch gleich mal einen Gerichtsbescheid mit, dass sie Recht hat und Euch mit Schufa Einträgen droht wenn ihr nicht zahlt..

Und das geht monatelang inkl. Streit mit Ihren Eltern, weil sie immer wieder solche Briefe bekommt.

Ihre Eltern haben ihr am Ende sogar bis heute misstraut und dass sie nicht mit Geld umgehen kann und ihr die Beihilfe gestrichen usw..

Was das für Auswirkungen haben kann.. Ich war auch extrem sauer und hätte der Frau mal fast aufgelauert vor der Kanzlei, wenn man so was mitansehen muss und wenn das ganze Leben wegen so etwas bei einem Menschen kaputt geht.

Das ist unter aller Würde was die Frau damals gemacht hat.


Meine Freundin hatte sogar nicht einmal irgendwo ihre Daten eingegeben und irgendwas angeklickt, sie hat lediglich nach Studentenjobs geschaut im Internet und hat von Google aus einmal auf die Webseite zugegriffen ohne dort etwas zu klicken.

Sogar Ihre Adresse war falsch geschrieben, anscheinend wurden allein von Zugriffen auf die Webseite die IP Adressen vom Provider verlangt und alle Daten die man bekommen konnte zusammengefasst..


Da steckt noch einiges mehr dahinter als nur eine Anwaltskanzlei..

Die Firmen waren übrigens alle in demselben Bürokomplex und Briefkastenfirmen in England.


was ich eigentlich sagen wollte: Die Frau braucht jetzt wohl Geld und versucht mit letzten Mitteln was rauszuholen bevor sie in Millionenhöhe wegen Betrugs verklagt wird.