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Notwehr nicht mehr erlaubt???

benjaminXVI / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
Grade über diesen artikel gestolpert:
http://nachrichten.t-online.de/streitfall-wegen-notwehr-in-haft/id_20462362/index

Ist so was noch normal?

Selber bin ich in den letzten 20 Jahren nur 3x Bahn gefahren / mit dem ÖPNV unterwegs gewesen.
-Einmal mit gefrusteten Fussballfans - kann ich nur als Aggressionstraining empfehlen.
-Dann mit einem Schulausflug - tolle Sache - überforderte Begleiter, Lehrer/Eltern.
-Und dann die Straßenbahn: hellichter Tag, Underteens (10-17) steigen ein, gemischt 7 Männchen und Weibchen, belästigen alle Fahrgäste, wollen Geld, zeigen auch Messer.
Glücklicherweise war der Zoll unterwegs, allerdings mit anderer Intention, hat diese "Mitttiere" aber netterweise mitgenommen.

Jedes mal Gruppen.
Wenn ein Angriff aus Gruppen heraus erfolgt, wie soll man sich denn dann verteidigen?: Ansage "Ich hab' hier 'ne Nagelfeile"??

ME: wenn keine Möglichkeit zum Weglaufen besteht und Hilfe nicht zu erwarten ist, Einen! Angreifer möglichst drastisch KO stellen, mit oder ohne Waffen, weil dann die Gruppe meist stoppt.

Bei diesen Richteransichten sollte das drastisch aber wohl eher "endgültig" ausfallen.

ben

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Crazy Eye benjaminXVI „Wenn s nicht eine beschichtete Papiernagelfeile ist, mit der nur schneiden...“
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Richter:
Unabhängig, manchmal weltfremd, und wie Du selbst schriebst: manchmal zu "Ungunsten Einer Person entscheiden" ja wieso denn?


da sich sachen sonst auch ohne gericht klären würden? Den da werden sachen verhandelt die Strafrechtlich nicht relevant sind, das heißt du hast meist zwei unterschiedliche Intressenvertretern in Raum - und treff du da mal immer eine salomonisches urteil bei den jeder grinsend rausgeht. Zudem ist es eigl. ein Sttuhlgericht, das heißt das nur sehr sehr selten eine zweite sitzung veranlaßt wird auch wenn sie manchmal nicht schaden würde.

Beim Strafrecht ist sowas zwar auch vorhanden, aber da geht es meist um ein einzelschicksal, und da kann man in dubio pro reo machen.
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