Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Aus für geheime Rufnummern

Neue telefonische Belästigung angekündigt

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich vor telefonischen Belästigungen schützen will, der hat eigentlich nur eine einzige Chance: zu beauftragten, dass die eigene Rufnummer nicht in öffentlichen Telefonverzeichnissen eingetragen wird. Dann wird die Nummer auch von "der Auskunft" nicht rausgerückt. Mit dieser Anonymitätschance ist künftig Schluss.

Laut Mitteilung des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) wird es künftig auch spezielle Auskunfts-Hotlines geben, die "geheime" Rufnummern rausrücken beziehungsweise den Kontakt mit deren Inhaber ermöglichen.

Das funktioniert ganz einfach. Interessenten können die Auskunft anrufen und teilen den Namen und den Wohnort des gesuchten Gesprächspartners mit. Die "Auskunft" schickt diesem Teilnehmer dann eine SMS bezüglich des Gesprächswunsches und die Nummer des Anrufers. Der Empfänger kann dann entscheiden, ob er zurückruft oder nicht.

Den Service soll es für Handynummern und Festnetznummern geben. Die BITKOM versichert, dass die Nummern der Angerufenen beim Auskunftsdienst geheim bleiben. Möglich wird die neue "Belästigungsmasche" laut BITKOM aufgrund einer aktuellen Änderung im Telekommunikationsgesetz. Natürlich ist der neue "Auskunftsdienst" für Anrufer kostenpflichtig.

Als einen der ersten Anbieter, der bereits in Kürze mit dem neuen Auskunftsservice loslegen will, nennt BITKOM GoYellow.de. Der BITKOM nennt in seiner Mitteilung auch gleich einen praktischen Einsatzzweck für den neuen Service. So können Internet-Partnerbörsen es ihren Teilnehmern beispielsweise ermöglichen, mit anderen telefonisch Kontakt aufzunehmen, ohne dass sie dazu ihr Rufnummer mitteilen müssen.

Michael Nickles meint: Die Sache wird natürlich mal wieder durchgezogen, ohne dass Telefonteilnehmer vorher gefragt werden, eine Zustimmung im Voraus wird nicht eingeholt. Aus der BITKOM-Mitteilung geht hervor, dass "Belästigte" beim ersten Kontaktversuch widersprechen können und dass ein solcher Widerspruch dem Betreiber künftige Kontaktaufnahmen untersagt.

Klar ist hier allerdings nicht, ob das dann nur für den jeweiligen Kontaktversuch gilt, oder generell für alle. Ebenfalls unklar ist, wie das mit der SMS-Benachrichtung funktionieren soll. Was ist bei einem Festnetzanschluss beziehungsweise einem angeschlossenen Telefon, wo keine SMS möglich ist? Kommt dann eine "Roboteransage" auf den Anrufbeantworter?

So oder so: aus meiner Sicht ist dieser neue "Service" eine Sauerrei. Ich bin gespannt, wann die ersten "geheim gehaltenen" Nummernlisten im Internet auftauchen beziehungsweise gedealt werden.

Robinsonliste Olaf19
Olaf19 ms-user „Hi Olaf19, sorry, no Prob: Was meinst du mit anrufen kostet und was heißt UBT ?...“
Optionen

Danke für die Aufklärung, das war mir noch nicht bekannt.

Um ehrlich zu sein: Ich denke, dieses "§"-Zeichen dient mehr der Abschreckung. Zunächst einmal darf *jeder* klagen, der zu unrecht kontaktiert wurde - das tut bloß keiner. Aber die Rechte sind für uns alle gleich.

Wenn ein Outbound-Callcenterunternehmen über einen Adressenhändler an meine Nummer kommen, dann sehen sie dieses Paragraphenzeichen gar nicht - wenn das rechtlich irgendeine Relevanz haben sollte, müsste diese Information ja allen zugänglich gemacht werden. Der Sinn von Adressenhandel besteht ja gerade darin, dass man sich die Teilnehmer eben nicht aus dem Telefonbuch zusammensuchen muss.

Trotzdem eine interessante Idee - im Zweifelsfall hilft's! Noch besser fände ich allerdings, wenn Adressenverkauf verboten würde. Unfassbar, dass so etwas legal ist... da fehlt bald nur noch, dass die Drogendealer ihr Recht auf freie Berufswahl und Gewerbefreiheit geltend machen :-(

CU
Olaf