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News: Taschengeld-Strafen für Belästigungen

Freibrief für Telefon-Terror abgesegnet

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Unerwünschte Telefonanrufe sind ein zunehmendes Ärgernis. Seit Jahren terrorisieren Unternehmen mit kalten Anrufen oder eine automatische Ansagemaschine lockt in eine teure Gewinnspiel-Falle. Laut aktuellem Bericht des Stern, werden pro Tag rund 900.000 Menschen telefonisch mit Gewinnspielen und Lockangeboten belästigt.

Im November 2008 hat die Bundesregierung einen Plan ausgeheckt, um Verbraucher besser vor Telefonterrorismus zu schützen (siehe Bundesregierung plant grünes Licht für Telefonterror. Um unerwünschten Belästigungen und dem Unterjubeln von Verträgen per Telefon endlich einen Riegel vorzuschieben, wurde eine "härtere" Bestrafung geplant. Firmen die unerlaubt kalte Anrufe durchführen, soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

Auch soll es Callcentern verboten werden, ihre Rufnummer-Anzeige zu unterdrücken. Verstöße sollen hier bis zu 10.000 Euro kosten. Die Bußgelder wurden von Verbraucherschützern bereits bei deren Bekanntwerden als "lächerlich" eingestuft. Derlei geringe Bußgelder sind schlichtweg ein Freibrief für die Telefon-Terroristen, so weiter zu machen wie bisher.

Der Freibrief wurde heute vom Bundestag erteilt.

Nickeline gelöscht_84526 „So allmählich frage ich mich, ob man dich überhaupt noch ernst nehmen kann!...“
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Du musst mich keineswegs Ernst nehmen, King-Heinz, niemand zwingt dich dazu.

Deine Argumentation läuft aber wohl auf die Devise 'der Zweck heiligt die Mittel' hinaus und wir können unser Rechtssystem gleich abschaffen. Wazu verbiete man etwas, wenn es auf der anderen Seite nie Täter geben wird, weil sie selbst Opfer sind? Wie ist das, wenn Frauen ihr Neugeborenes in die Mülltonne legen oder verhungern lassen? Sicher sind sie selbst Opfer der Verhältnisse und bedauernswert. Gibt ihnen das aber das Recht z.B. zum Mord? In diesem Fall sind sich immer alle einig, wohl weil das Opfer ein Kind ist. Das Kind ist Opfer und die Mutter Täterin. Oder etwas nicht? Wollen wir sie straffrei ausgehen lassen, weil sie selbst Opfer ist?

Nein, King-Heinz, mein Rechtsverständnis ist ein anderes als deines.

Aber noch einmal zurück zu meinem Beispiel mit den prügelnden SA-Horden. Waren das nicht auch größtenteils arbeitslose Väter, welche an die Perspektive glaubten, die ihnen dort gegeben wurden?

Oder noch anders ausgedrückt, was passiert, wenn die Weltwirtschaftskrise HEUTE genauso erbarmungslos zuschlägt wie damals, ja, was passiert dann? Meinst du, daß sich soetwas wie damals nicht wiederholen kann? Höre dir die Stammtischparolen an und stelle fest, daß sie sich gar nicht so sehr von damals unterscheiden. Aber uns kann das nicht passieren. Oder etwas doch?

Merkt hier denn keiner, daß das mit den Call Centern nur der Anfang ist? Ein erster Anfang immer klarerer Rechtsbrüche zeichnet sich ab. Nicht die Gerichte entscheiden, was Recht ist und was nicht, sondern die Arbeitsagentur, indem sie festlegt, was recht und billig ist. Und die Gerichte kuschen dazu.

Offenbar kann man mit den Leuten machen, was man will, am Ende finden sie das noch gut. Schließlich war es auch damals ganz toll, daß die Autobahnen gebaut wurden. Vor den genaueren Umständen verschließt man natürlich die Augen.

Eure NiNe