Laptops, Tablets, Convertibles 11.798 Themen, 56.055 Beiträge

Wegen unglücklichem Notebook-Kauf Rat gesucht...

Conni3 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich bin wieder mal ins Fettnäpfchen getreten. Habe ein Notebook ersteigert, ein Acer Travelmate 240. In der Artikelbeschreibung stand: "kaum bzw. nie benutzt, keine Gebrauchsspuren". Das Notebook ist angekommen,Tastatur, Bildschirm und Gehäuse sehen wirklich sehr gepflegt aus bis auf eine Stelle am Touchpad, die Taste, wo man mit dem Finger links klickt, da ist die silberen Metallschicht vom vielen Gebrauch fingerdurchmessergroß abgewetzt, so dass die weisse Schicht unten herausschaut. Desweiteren fehlen auf der Unterseite die Plastikeinsätze in drei Füßen, womit das Notebook noch höher steht, und es ist klebriger Schmutz in den hohlen Füßen drin. Vor allem das abgewetzte Stück auf der Taste vom Touchpad sagt mir, dass das Notebook übermäßig stark benutzt worden ist, sonst geht doch diese Schicht nicht so leicht ab , oder?
Der Verkäufer schreibt auf meine Beschwerde zurück, er hätte es zwar auch gesehen, aber nicht als erwähnenswert erachtet, und die Füße hätte er sich nicht angeschaut. Aber dann reinschreiben: neuwertig, nicht benutzt, keine Gebrauchsspuren.
Ist es ein Risiko, das Notebook dennoch zu behalten? Wenn es schon so stark gebraucht worden ist, dass die Metallschicht an der Touchpadtaste vom Finger abgetragen ist, kann man dann davon ausgehen, dass es nicht mehr lange hält, oder seht ihr das nicht als Risiko? Meine Frage ist zudem noch, ob ich es lieber wieder zurückschicken soll. Ansonsten von der Funktion her läuft es und funktioniert alles.
Danke.

bei Antwort benachrichtigen
LuckyCrash Conni3 „Vielen herzlichen Dank. Habe das Notebook für rund 188 Euro ersteigert , plus...“
Optionen

Vorsicht. Die Art und Weise, wie der Verkäufer das Book angeboten hat, war nicht gerade seriös und vertrauenserweckend. Wenn Du das Book zurückschickst, wirst Du erstmal kein Geld sehen.
Da die Mängel im Angebot nicht beschrieben waren, wäre dies ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies müsste schriftlich per Mail, Fax oder am Besten per Einschreiben erfolgen. Ein vorheriger Versuch zur gütlichen Einigung, z.B. teilweise Kaufpreis-Rückerstattung oder das schriftliche Einverständnis per Mail, dass der Verkäufer das Book zurücknimmt, wären vorteilhaft. Sollte sich der Verkäufer ganz querstellen, bleibt nur der Weg zum Anwalt, oder das Book zu behalten und die Mängel möglichst selber zu beseitigen.

Ich würde mich mit Ihnen gerne geistig duellieren...aber ich sehe, Sie sind unbewaffnet.
bei Antwort benachrichtigen