Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Habe mir gerade das Angebot auf GermanOffice angeschaut.
Dort steht weiter unten im Abschnitt "Weitere Informationen":
Sprache(n) der gedruckten Bedienungsanleitung: Es liegen noch keine Angaben vor.
Das könnte mehr als knifflig werden.
Wenn diese Infos auch zum Zeitpunkt deiner Bestellung da genau so standen, bist du nicht aufgrund von Falschinformationen an dieses frz.Handbuch gelangt.
Gruß
Shrek3
