Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Da es sich um einen Produktmangel handelt, muss der Händler sämtliche Kosten tragen. Recht haben und Recht bekommen, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
In dem Fall, finde ich, verhälst du dich kleinkarriert. Lade die Anleitung herunter und fertig ist. Wenn dir die Kamera nicht gefällt oder plötzlich zu teuer ist, schicke sie zurück und versuch es nicht auf die nicht in Deutsch mitgelieferte Anleitung zu schieben.
