Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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PS Wo hast du denn bestellt - Importeur, Amazon, Yagma.de....? Reine Frage aus Interesse....
Ich habe absichtlich noch keinen Namen des Händlers genannt. Erst warte ich auf eine Antwort auf meine neuerliche Mail, die ich sendete:
Denn ich bin einigermaßen grimmig, hab ich mich doch auf die Kamera gefreut:
"Sehr geehrte Frau ***** ***** -
Das ist sehr schade und ich scheine mich geirrt zu haben, wenn Händler um jeden zahlenden Kunden ringen.
Ein solcher Händler würde zumindest nach einer Lösung suchen, um einen zahlenden Neukunden zu behalten und zufrieden zu stellen.
Und sei es mit einem Link auf eine pdf zum Beispiel. Wie diesem:
http://dlc.panasonic-europe-service.com/EUDocs/GetDoc.aspx?did=152926&fmt=PDF&lang=de&src=3&uilang=de-DE
>>in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache In Deutschland ist es durchaus üblich, das kompliziertere Geräte, deren Handhabung sich nicht auf dem ersten Blick selbst offen legt, auch für den Normal- Bürger lesbare Anleitungen beigelegt werden.
Ich bin als Dipl.-Ing Elektronik mit langjähriger Berufserfahrung an leitender Stelle in einem Großbetrieb durchaus in der Lage, dies einschätzen zu können.
Und ich weiß ebenfalls, das es gesetzlich geregelt ist,
- das Deutsche Anleitungen bei in Deutschland verkauften Geräten beizuliegen haben
und das
- Waren über einem genau definierten Wert innerhalb von 14 Tagen zu Lasten des Händlers zurück gegeben werden können.
Und zwar ohne Begründung.
In diesem Falle gibt es sogar eine klare Begründung - es wurde ih Ihrem Angebot nicht erwähnt, das die Kenntnis der französischen Sprache Voraussetzung ist!
Ich bedauere es aufrichtig, das mein ehrlicher Versuch, eine Ware zu erwerben - und der weitere, durchaus freundliche Versuch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, sich mit Ihrer unfreundlichen Antwort derart ausweitet.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme, bevor ich dieses Thema, welches sich anscheinend zum Problem ausweitet, in einigen Internetforen zur Diskussion stelle.
Mit freundlichen Grüßen - in der Hoffnung auf eine freundliche und sachliche Stellungnahme
Jürgen Kirsten
Übrigens - nur als Hinweis, wenn Sie mit Publikum korrespondieren:
>>generel >>angenohmen"
Ich habe absichtlich noch keinen Namen des Händlers genannt. Erst warte ich auf eine Antwort auf meine neuerliche Mail, die ich sendete:
Denn ich bin einigermaßen grimmig, hab ich mich doch auf die Kamera gefreut:
"Sehr geehrte Frau ***** ***** -
Das ist sehr schade und ich scheine mich geirrt zu haben, wenn Händler um jeden zahlenden Kunden ringen.
Ein solcher Händler würde zumindest nach einer Lösung suchen, um einen zahlenden Neukunden zu behalten und zufrieden zu stellen.
Und sei es mit einem Link auf eine pdf zum Beispiel. Wie diesem:
http://dlc.panasonic-europe-service.com/EUDocs/GetDoc.aspx?did=152926&fmt=PDF&lang=de&src=3&uilang=de-DE
>>in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache In Deutschland ist es durchaus üblich, das kompliziertere Geräte, deren Handhabung sich nicht auf dem ersten Blick selbst offen legt, auch für den Normal- Bürger lesbare Anleitungen beigelegt werden.
Ich bin als Dipl.-Ing Elektronik mit langjähriger Berufserfahrung an leitender Stelle in einem Großbetrieb durchaus in der Lage, dies einschätzen zu können.
Und ich weiß ebenfalls, das es gesetzlich geregelt ist,
- das Deutsche Anleitungen bei in Deutschland verkauften Geräten beizuliegen haben
und das
- Waren über einem genau definierten Wert innerhalb von 14 Tagen zu Lasten des Händlers zurück gegeben werden können.
Und zwar ohne Begründung.
In diesem Falle gibt es sogar eine klare Begründung - es wurde ih Ihrem Angebot nicht erwähnt, das die Kenntnis der französischen Sprache Voraussetzung ist!
Ich bedauere es aufrichtig, das mein ehrlicher Versuch, eine Ware zu erwerben - und der weitere, durchaus freundliche Versuch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, sich mit Ihrer unfreundlichen Antwort derart ausweitet.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme, bevor ich dieses Thema, welches sich anscheinend zum Problem ausweitet, in einigen Internetforen zur Diskussion stelle.
Mit freundlichen Grüßen - in der Hoffnung auf eine freundliche und sachliche Stellungnahme
Jürgen Kirsten
Übrigens - nur als Hinweis, wenn Sie mit Publikum korrespondieren:
>>generel >>angenohmen"
