Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Danke, Shrek3 - das ist die richtige Anleitung.
Aber siehe weiter unten...
Wenn eine Firma, die doch wohl Kunden benötigt, nicht einmal in der Lage ist, ihren Kunden (von deren Geld sie schließlich lebt) einen solchen Link zu schicken, dann liegt da wohl etwas sehr im Argen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Geschäftsleitung solche Praktiken billigt.
Oder ich habe ganz einfach keine Ahnung von modernem Geschäftsgebahren.
Jürgen
