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Bissel Nachhilfe in allg. Handels-Recht benötigt

Alibaba / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich weiss noch von grauer Lehrzeit, dass es als Käufer eines tech. Artikels doch einen Passus gibt, der einem gestattet, ein Gerät, das während der Garantiezeit zweimal gleiche, schwere Defekte aufgewiesen hat, beim dritten Mal (das Gleiche wieder) ganz zurückgeben kann. Also Geld zurück oder anderes Gerät ?

Damits etwas klarer wird. Ich habe 4/06 einen DVD-Recorder (ein Philips-Gerät) bei Neckermann für fast 300€ gekauft. Bereits nach wenigen Wochen war die Lasereinheit hinüber. Reparatur (Austausch der Einheit) ist auf Garantie erfolgt. 8-9 Monate später wieder das Gleiche (Gerät liest immer weniger DVDs ein. Selbst vom Gerät selbst gerade bespielte DVDs können nicht mehr gelesen werden). Wieder Reparatur auf Garantie. Und jetzt ist es schon wieder so weit. Zum Glück hab ich noch 2 Monate Garantie. Trotzdem ist es eine Schrottkiste. Und dafür an die 300€, Mist !

Weiss jemand, ob man das so hinnehmen muss bzw. hat jemand den rettenden Anker für mich ?

Alibaba

Calixtus1 Max Payne „ Ahnungslosigkeit, verlass mich nicht! Hätteste Mal in den verlinkten...“
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Hallo Max,
du hättest meinen Beitrag vielleicht sorgfältiger lesen können: Ich schrieb ausdrücklich, dass das Gesetz die Nacherfüllung vorschreibt als erste Reaktion auf Störungen. Und Nacherfüllung heißt nun mal Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlich hätte ich auch schreiben können, dass der Kunde dabei die Wahl hat; ich hätte es ja auch wie du machen können und alle möglichen Paragraphen abtippen können. Meine Aussage hätte sich dadurch ja doch nicht geändert und auch du hast ja nichts neues gesagt!
Und den § 440 lies doch einfach mal genauer durch; da steht es doch etwas anders, als du hier kundtun willst.
Die Sache mit der Ahnungslosigkeit, die du mir unterstellst, ist schlicht Gerede; schließ doch nicht so einfach von dir auf andere!
Calixtus