Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

GEZ- Schimanskis - GEZ

gelöscht_103956 / 61 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

heute ists wieder passiert. Nach 4 Monaten oderso stand wieder der GEZ-Mann vor der Tür. Hab ihn gleich freundlich begrüßt und das wars.

Als der fragte "ob ich ein Computer hätte", hab ich Trottel JAWOLL!! gesagt. Und " der Computer hätte doch ein Netzwerkkarte! Alle Computer hätten doch. Er sei Spezialist!" Da hab ich ganz frech gegrinst: "Nein, der nicht!" "Geht nicht. Ist der von 1896!?" "Nee, von 1996! Muß ich den jetzt holen. Ihr Kollege war vor 4 Monaten doch in meiner Wohnung!" " Er als Spezialist weiß das alle Computer Netzwerkkarten eingebaut haben! Ich gehe nicht in ihre Wohnung."
" Hab ich auch garnicht gesagt, sondern ihr Kollege!" " Sind Sie arbeitslos??"
Dann bin ich ziemlich sauer geworden. Ging ihm garnix an. "Aber Sie müssen unterschreiben!" "Ich muß garnix!! Basta. Wenn die GEZ was von mir will, soll sie mich anschreiben!!" Er sei aber nicht von der GEZ!
streckt mir 5 Formulare von der GEZ in die Hand. Computer müssen als Radio angemeldet werden.

Wenn ich nicht einen Antrag stelle, geht er zum Gericht und holt sich einen Beschluß zur Wohnungdurchsuchung und kommt unangemeldet wieder
und wehe ich hätte ein Radio, TV oder Computer in der Wohnung.
Dann müßte ich 1000 Euro Strafe zahlen.

!!!!! UNVERSCHÄMT !!!! Erpressung !!!!!

Ich habe seit 3 Jahren dieser Krake GEZ Ade gesagt und wirklich kein Radio auch kein TV im Haus. Und kaum vorstellbar, trotzdem glücklich.

PC u. internet natürlich. aber keine TV-karten oder ähnliche scherze.

Gibt es keine Möglichkeit sich zu widersetzen und trotzdem internet
zu haben ????

Das ist eine riesige Schweinerei, mir per Gesetz, für etwas zu zahlen, wofür ich keine Leistung in Anspruch nehme.

Wo außer bei der GEZ gibt es sowas???

Wer irgend etwas rechtskräfiges weiß, das verhindert Gebühren zu zahlen, bitte, bitte posten!!!

Max Payne gelöscht_103956 „GEZ- Schimanskis - GEZ“
Optionen

Hoffnung besteht nur, wenn der PC nicht ausschließlich privat genutzt wird - also z.B. zu Tätigkeiten genutzt wird, die der Berufstätigkeit zuzuordnen sind (z.B. häusliche Unterrichtsvorbereitung bei Lehrern). Außerdem müssen auf demselben Grundstück (vgl. Grundbuch) bereits Rundfunkgeräte angemeldet sein, z.B. von Mitbewohnern eines Mehrfamilienhauses.


§ 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
[...]
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.


Klar würde sie :-) Olaf19
Klar würde sie :-) Crazy Eye
Klar würde sie :-) Olaf19
Klar würde sie :-) Crazy Eye
Klar würde sie :-) Crazy Eye
@horzt Olaf19
@olaf19 Horzt
@horzt Sovereign Sylvia
Rundfunkabstinenzler Olaf19
@olaf19 Crazy Eye
mit verlaub, aber.... maxx3
Nur zur Verdeutlichung... Olaf19