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Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger

jonathan1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.

Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".


Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.

Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.

Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.

Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!

Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!

Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.


Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?

Einspruch, Euer Ehren :-) Olaf19
mulk1987 jonathan1 „Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger“
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>jonathan1:
>Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?

Ganz klar: Es sein lassen, dem Käufer sagen, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweist, weil sie gebraucht wurde (wie in Artikelbeschreibung angegeben) und erstmal die Beschreibung lesen soll, bevor er bietet.

PP - Persöhnliches Pech

Den Preisnachlass hätte ich gar nicht erst angeboten - wenn er weiter rumzickt würde ich ihn von ebay als unzuverlässigen Käufer abstemplen lassen und ihn sowiso von zukünftigen Auktionen, die Du erstellst, als Bieter ausschließen.

Anders darf man mit solchen Typen gar nicht umgehen. Wenn der auf Stunk aus ist, dann muss man ihm sofort unmissverständlich klarmachen, wo der Frosch die Locken hat.