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Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger

jonathan1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.

Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".


Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.

Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.

Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.

Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!

Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!

Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.


Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?

Olaf19 gelöscht_84526 „ Natürlich sollte man den Käufer immer zuerst seine Bewertung geben lassen....“
Optionen
> Wenn ich als Käufer den korrekten Kaufpreis incl. der anfallenden Porto- und Versandkosten
> pünktlich bezahlt habe, dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann normalerweise eine
> Bewertung vom Verkäufer verlangen - und zwar eine ohne Einschränkungen "positive",
> ohne darauf warten zu müssen, dass dieser mich zuerst bewertet.


Grüß dich Heinz,

das ist zwar eine unter Käufern beliebte Einschätzung, davon wird's aber nicht richtiger. Ich jedenfalls würde mich als Verkäufer nie darauf einlassen, wurde zum Glück auch noch nie von mir verlangt.

Zu den Pflichten des Käufers gehört nicht nur eine flotte Bezahlung, sondern auch die korrekte Annahme der Ware. Was weiß denn ich als Verkäufer, was der plötzlich anfängt herumzuzicken und irgendwelche Pseude-Mängel zu konstruieren, nur weil er seinen Kauf inzwischen bereut und seinen Ärger auf mich abwälzen will? Dieser Thread hier liefert doch das wunderschönste Beispiel dafür.

@Jonathan, warum hast du diesen ++++++ für seine Unverschämtheiten auch noch mit einem Nachlass von 5% belohnt? Das hast du nicht nur nicht nötig, es kommt auch einer Art "Schuldeingeständnis" gleich. Soll er doch zur Polizei gehen mit der Platte, die werden ihm was husten!

Wenn ich das schon höre: Er hat die Platte mit einem Tool getestet und das sagt ihm, dass sie schon mehrere Stunden gelaufen sei - na toll! Andernfalls wäre sie ja nicht gebraucht. Theoretisch hättest du sogar "neuwertig" in die Auktion reinschreiben können (was ich allerdings auch nicht gemacht hätte - eben wegen solcher Spinner).

CU
Olaf