Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger

jonathan1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.

Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".


Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.

Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.

Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.

Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!

Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!

Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.


Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?

Einspruch, Euer Ehren :-) Olaf19
App Olaf19 „Einspruch, Euer Ehren :-)“
Optionen
Zu den Pflichten des Käufers gehört nicht nur eine flotte Bezahlung, sondern auch die korrekte Annahme der Ware.

Aber sowas von richtig dieser Satz. Hier wurde schonmal darüber debatiert, wer wann bewerten muss. Man sehe sich ja nur den Fall an um den sich dieser ganze Thread dreht. Hat der idiotische Käufer etwa eine positive Bewertung verdient, nur weil er schnell überwiesen hat? Definitiv nicht. Der Käufer muss mit einer positiven Bewertung die Transaktion abschließen und damit verdeutlichen, dass er die Ware erhalten und mit ihr einverstanden ist. Erst danach ist der Verkäufer in der Lage zu beurteilen, ob der Käufer ein guter K. oder schlechter K. war.

Grüße
App