Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?

meverick / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,
ich habe folgende frage ggf. hat das ja schonmal einer mitgemacht oder davon gehört.
Ich habe bei ebay auf ein notebook geboten, neupreis ca. 1300 euro.
Nun war ich höchstbieter, die auktion lief aber noch über 3 tage.

Diese Auktion wurde nun vom Verkäufer vorzeitig beendet.
Auf Anfrage von mir, hatte er die auktion abgebrochen weil der artikel vorzeitig verkauft wurde.

Soweit klar.
Einen Tag später bekomme ich eine mail (alle mails gingen über ebay), ob ich das notebook nicht doch haben will, der andere käufer
hatte abgesagt.

Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde.

Jetzt meine Frage:
Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?
Ebay melden, Rechtsanwalt usw. ist klar. Nur vielleicht hat hier jemand ne ahnung ob ich da überhaupt ne chance habe.
Da er die auktion ja abgebrochen hatte, kam kein Kaufvertrag zustande, bin ich da richtig?`(hoffentlich nicht!!!)

Hoffe das sich hier jemand bisschen auskennt und mir ggf. sagen kann
ob es überhaupt ne chance hat dem teil hinterherzurennen.
Eine Anzeige wegen betrug wäre klar, nur hab ich chance auf mein geld oder das notebook ohne beendete auktion.

Der mailverkehr beweist ja die verkaufsabsichten des verkäufers.

MfG

Für die Zukunft Pumbo
Data2 meverick „wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?“
Optionen

1.) so wie man bei einer Auktion ein Gebot abgegeben hat, ist es dem Verkäufer nicht mehr möglich das Angebot zurück zu ziehen und anderwo zu Verkaufen.Der , dass höchste Gebot abgab ist der , der das Recht hat die Ware zu erhalten.Nach absprach mit dem Verkäufer und sein einverständniss ist es möglich den Kauf zurück zu nehm.
2.) Der Bieter mit dem Höchsten Gebot und auch der der als Auktiongewinner hervor kommt ist zum Kauf in der Pflicht.
Auch hier ist wieder die absprache am Verkäfer ein kauf zurück zu nehm.Im einverständniss natürlich.
3.) du mit dein Gebot bist also momentan der Besitzer der Ware und kein anderer.Ist die Ware nicht an dich geliefert und hast du bezahlt so muss du dem Verkäufer eine Frist bringen und läuft die aus geh zum Anwalt und verklag den Verkäufer.
4.) ein jeder der in einer Auktion etwas kaufen will oder Verkaufen will, muss bei erhalt oder abgabe sich an das Auktionsrecht halten.da gibt es dann kein dritten .
Bei abgabe eine Höchsgebot darf der Auktionbieter nicht mehr zurück und an andere verkaufen.Der am Höchsten geboten hat ist als erster drann um das Gebot zu erhalten .