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wer kennt sich mit ebay und der rechtslage aus?

meverick / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,
ich habe folgende frage ggf. hat das ja schonmal einer mitgemacht oder davon gehört.
Ich habe bei ebay auf ein notebook geboten, neupreis ca. 1300 euro.
Nun war ich höchstbieter, die auktion lief aber noch über 3 tage.

Diese Auktion wurde nun vom Verkäufer vorzeitig beendet.
Auf Anfrage von mir, hatte er die auktion abgebrochen weil der artikel vorzeitig verkauft wurde.

Soweit klar.
Einen Tag später bekomme ich eine mail (alle mails gingen über ebay), ob ich das notebook nicht doch haben will, der andere käufer
hatte abgesagt.

Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde.

Jetzt meine Frage:
Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?
Ebay melden, Rechtsanwalt usw. ist klar. Nur vielleicht hat hier jemand ne ahnung ob ich da überhaupt ne chance habe.
Da er die auktion ja abgebrochen hatte, kam kein Kaufvertrag zustande, bin ich da richtig?`(hoffentlich nicht!!!)

Hoffe das sich hier jemand bisschen auskennt und mir ggf. sagen kann
ob es überhaupt ne chance hat dem teil hinterherzurennen.
Eine Anzeige wegen betrug wäre klar, nur hab ich chance auf mein geld oder das notebook ohne beendete auktion.

Der mailverkehr beweist ja die verkaufsabsichten des verkäufers.

MfG

Pumbo Sovereign Sylvia „Mal zum Thema "Angebot zurückziehen"“
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OLG-Urteile haben nach meinem Wissen einen allg. rechtsverbindlichen Charakter, LG-Urteile z.B. hingegen nicht. (Ob das nun konventionsgemäß ist oder anders festgelegt, kann ich nicht sagen-Bin nur Juri-Laie!

Sie haben also schon ein gewisses Gewicht und zeigen an, wo ggf. zukünftig juristisch die "Reise hingeht"

Für die Zukunft Pumbo