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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Ich bin begeistert! i.mer
Synthetic_codes i.mer „Tja, damit würden also 19 von 20 angeschriebenen zahlen, schätze ich mal. Un...“
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sagen wir mal so ich halte diese Abmahnungen teilweise sogar für gerechtfertigt.
Wenn sich zb ein Kneipenbesitzer ein paar kundenparkplätze kauft, und die dauernd mit den kunden vom Arzt obendrüber vollgestellt sind, entsteht hier zb sehr wohl ein schaden. denn wenn die kunden laufen müssen, suchen sie sichirgendwann was anderes. und auch privatleute können finanziellen schaden erleiden, der sollte aber imho in einzelfall dann nachzuweisen sein. Immer noch besser wenn man ein 30€ privatticket kriegt als wenn einen der Eigner wegen Hausfriedensbruch anzeigt.