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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

i.mer Pumbo „Die Abmahnung ist doch als Mittel zur Einhaltung von Vorgaben im...“
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Zugeparkte Einfahrt wäre nicht das unsinnigste, was den deutschen Gerichten bereits eine Beschäftigung verschaffte.

Und wenn ich mal davon ausgehe, dass eine "Abmahnung" auf einem tatsächlichen Ereigniß fußt, dann sehe ich dich gerade die Zuparker schützen.

Und das ist wahrlich asozial.

Ich bin begeistert! i.mer