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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Ceron Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Hallo Nickles-Gemeinde, meines Erachtens ist das nicht richtig was da läuft. Die Hoheit den ruhenden bzw. fließenden Verkehr zu regeln liegt bei dem Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt oder der Polizei. Das einzige was von der Anwaltskanzlei angemahnt werden kann , ist der 'Private Bereich' im Straßenverkehr, also Parkplätze die zu einem Geschäft, Kino, etc. gehören. Sollten diese dauernd von fremden, nicht diese Lokalitäten besuchenden Verkehrsteilnehmer zugeparkt sein, so hat der Eigentümer die Möglichkeit, sich dieser Abmahnmöglichkeit zu betätigen. Er könnte die Fahrzeuge auch abschleppen lassen. Ich denke es ist also erst mal zu klären, ob diese Anwaltskanzlei diese Tätigkeit durchführen darf.

PS.: Habe mir mal die Seite angeschaut, es ist wie ich schon vermutet habe. Ich kann meinen privaten Stellplatz, Einfahrt etc. bei der Kanzlei anmelden und im Fall eines Zuparkens die Möglichkeit des Abmahnes nutzen. Ich muss ganz ehrlich gestehen, es geht mir auch schon auf den Zwirn, wenn Fahrzeuge in meiner Einfahrt stehen und ich nicht runterfahren kann, da ich erst den Halter suchen muss, der ja nur kurz Zigaretten holen war (für eine halbe Stunde)..... Ich denke es muss nicht immer gleich der Weg über eine Abmahnung gehen, ein kleiner Zettel meinerseits mit dem Hinweis, dass das nächste Mal der Abschleppwagen kommt hilft auch ....GRINS.....

mfG

Ich bin begeistert! i.mer