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Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ

Dady / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!

Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!

MfG
Der bekloppte Irre

PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)

Jepp :-) Olaf19
Radio am Arbeitsplatz Olaf19
Dady Olaf19 „Radio am Arbeitsplatz“
Optionen

Also so wie ich es aus der GEZ rauslese:

- Radio angemeldet, sind alle Radios im Erstwohnsitz angemeldet incl. transportable Radios

Aber:
transportables Radio am Zweitwohnsitz muss angemeldet werden
transportables Radio an der Arbeit muss angemeldet werden

Übertreibt man es, so stimmt das mit dem MP3Player.
Sobald du damit durch die Tür gehst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit!

Aber wenn ich folgendes lese:
Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder ----> verschlüsselt
schwarmt mir Böses. Selbst wenn die eine Verschlüsselung der öffl. Programme einführen, alles auf Digital umstellen, bezahlt man für analoge Fernseh- und Radioanlagen weiter! Das ist der Hammer!

Man definiere mal "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand"

Radio am Arbeitsplatz eidannemo